Mit der Einführung der Kryptowährungsgesetzgebung, durch die EU mit MiCAR, der Markets in Crypto-Assets Regulation, die ab 2025 eingeführt wird, ist die Versteuerung von Kryptowährungen ein wichtiges Thema. Investoren, Einzelpersonen und Unternehmen, die Krypto als Zahlungsmittel verwenden, und Miner, deren Einkommen Krypto sind – sie alle müssen sich an die Steuergesetze ihres Wohnsitzes halten.
Die EU zielt darauf ab, Steuerbetrug und Steuerhinterziehung in Zusammenhang mit Einkommen aus Krypto-Assets zu verhindern. Da es 28 Mitgliedstaaten in der EU gibt, ist es nicht möglich, die spezifischen Steuergesetze eines jeden Landes hier abzudecken.
Wir sehen uns die Versteuerung von Krypto-Assets als Teil von Privatvermögen einiger Länder an, und welche Aktivitäten in Zusammenhang mit Krypto als gewerbliche Aktivitäten gelten. Wir konzentrieren uns dabei auf Österreich, wo die Bitkern-Gruppe gegründet wurde, die Schweiz, wo Bitkern nun ihren Hauptsitz hat, und Deutschland, wo viele von Bitkern’s Kunden ansässig sind.
Österreich
Die Steuerregelung für Kryptowährungen, die für alle Krypto, die nach dem 28. Februar 2021 erworben wurden, gilt, besagt, dass Krypto-Assets Teil des Kapitalvermögens sind und der Einkommensteuer in der Höhe von 27,5% unterliegen, unabhängig davon, wie lange der Vermögenswert gehalten wurde.
Kryptowährungen, die vor dem 1. März 2021 erworben wurden, werden als alte Vermögenswerte angesehen und können daher nach Ablauf einer Ein-Jahres-Spekulationsfrist noch steuerneutral verkauft werden. Das Mining, der Betrieb von Online-Börsen und Krypto-Asset ATMs, sowie mit Krypto-Assets erzielte gewerbliche Einkünfte, sind gewerbliche Aktivitäten und werden demgemäß versteuert.
Schweiz
Die Eidgenössische Steuerverwaltung und der Verband Schweizerischer Steuerverwaltungen haben ihre Richtlinien zur Versteuerung von Krypto Ende 2021 aktualisiert. In der Schweiz werden Krypto als private Vermögenswerte betrachtet, und private Investoren zahlen keine Kapitalertragsteuer. Für selbständige Gewerbetreibende und Unternehmen fällt die Kapitalertragsteuer an.
Nicht steuerpflichtig sind Krypto, die von privaten Investoren für zumindest 6 Monate gehalten werden und gewisse Kriterien erfüllen, die in den Richtlinien festgelegt sind. Einkünfte in Krypto werden durch die Einkommensteuer besteuert. In der Schweiz, wenn der gesamte Vermögenswert (einschließlich Krypto) den persönlichen Vermögenssteuerfreibetrag (von ungefähr CHF 100 000) übersteigt, werden 0,3 – 1% des Gesamtwertes an Steuern zahlbar. Weiters gibt es abhängig vom Kanton in dem man lebt leicht unterschiedliche Regeln.
Deutschland
In Deutschland wird Krypto als Privatvermögen und nicht als Kapitalvermögen betrachtet. Dies bedeutet, dass Krypto der Einkommensteuer unterliegt.
Krypto, die privat für über ein Jahr gehalten werden, sind nicht steuerpflichtig. Jeglicher Gewinn aus Krypto, die weniger als ein Jahr gehalten werden, ist ab einem Betrag von € 600 steuerpflichtig.
Kurzfristiger Handel, Mining und Staking sind, abhängig vom Jahreseinkommen, zu den anwendbaren Einkommensteuersätzen von bis zu 45% steuerpflichtig. Zusätzlich ist in Deutschland ein Solidaritätszuschlag zu entrichten, der mit 5,5% der Einkommensteuer begrenzt ist. Staked Krypto (gesperrte Gelder) müssen für mindestens ein Jahr gehalten werden, um steuerfrei zu sein.
Quellen: