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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitkern Group AG, CHE-244.677.663,

Gotthardstrasse 26, 6300 Zug, Switzerland

Version: April 2024

Preamble

  1. Bitkern. Bitkern Group AG, CHE-244.677.663, is a Swiss stock company with its seat in Zug and its business address at Gotthardstrasse 26, 6300 Zug, Switzerland ("Bitkern"). Bitkern and its group companies sell mining hardware and operates data centers with power supplies in Europe, North & South America, and Asia, which are suitable for the use for mining of Crypto Assets with appropriate mining hardware.
  2. Customer. The customer is purchasing mining hardware and intends to operate its hardware for the mining of Crypto Assets in a data center ("Customer"). The Customer is commercially engaged in the mining of Crypto Assets as part of an entrepreneurial activity.
  3. Terms. The following terms and conditions govern all purchases of Mining Hardware between Bitkern and the Customer, including their delivery to the Delivery Destination ("Terms"). Any conflicting terms and conditions of the Customer are expressly rejected.
§ 1. Definitions
Bitkern means Bitkern Group AG, CHE-244.677.663, a Swiss stock company with its seat in Zug and its business address at Gotthardstrasse 26, 6300 Zug, Switzerland.
Contract means a contract for the purchase of Mining Hardware concluded between Bitkern and the Customer as defined in § 2 (6).
Crypto Assets means crypto-assets pursuant to Art 3 (5) of Regulation 2023/1114 on markets in crypto-assets (MiCAR).
Customer means a customer willing to purchase Mining Hardware from Bitkern.
Delivery Costs means indicative costs for transport, freight, insurance, customs duties, taxes, levies and other fees or charges included in the Purchase Price.
Delivery
Destination
means the destination the Mining Hardware is delivered to by Bitkern as defined in § 4 (1).
Mining
Hardware
means the Mining Hardware purchased by the Customer and delivered to the Delivery Destination as defined in § 2 (1).
Notification
of Defect
means a written notification of defects of the Mining Hardware by the Customer as defined in § 5 (4).
Offer means an offer for the purchase of the Mining Hardware by Bitkern as defined in § 2 (3).
Offer Period means the offer period defined in § 2 (4).
Purchase Price means the Purchase Price of the Mining Hardware as defined in § 3 (1).

§ 2. General

  1. Scope. Bitkern is willing to sell and the Customer is willing to purchase mining hardware under the conditions specified in the Terms. The mining hardware will be delivered by Bitkern to the Delivery Destination as defined in § 3 (the "Mining Hardware").
  2. Entrepreneur. Bitkern sells Mining Hardware to Customers commercial engaged in the mining business as part of the Customer's entrepreneurial activity. Bitkern shall have the right to demand proof of the Customer's entrepreneurial status by requiring the Customer to send to Bitkern appropriate documentation.
  3. Offers. Bitkern shall submit the Customer an offer for the purchase of the Mining Hardware, which is non-binding insofar as the offer is not explicitly designated as binding (the "Offer").
  4. Validity. Unless otherwise stated, the Offer is valid until 24:00 CET of the day on which the Offer is sent by Bitkern to the Customer (the "Offer Period").
  5. Acceptance. The Customer shall accept the Offer by transferring the Purchase Price within the Offer Period to Bitkern.
  6. Conclusion of Contract. Upon acceptance as set out in § 2 (5) of the Offer a contract for the purchase of the Mining Hardware between Bitkern and the Customer is concluded (the "Contract").
  7. Customer's Offer. In case the Customer accepts the Offer after expiry of the Offer Period, the acceptance of the Customer shall be deemed a new offer by the Customer to Bitkern. Bitkern may accept or reject such offer by written message to the Customer or send a new offer with an adapted Purchase Price.
  8. Information. Information on mining hardware in advertisement material of Bitkern, such as catalogues, brochures, folders, presentations etc. is non-binding and shall only become part of the Contract between Bitkern and the Customer insofar as the Offer explicitly refers to such information.

§ 3. Prices, Payment, Costs

  1. Purchase Price. The purchase price for the mining hardware indicated on Offers are in USD and exclusive of VAT ("Purchase Price").
  2. VAT. The Purchase Price is subject to VAT at the applicable statutory rate.
  3. Currency. The Purchase Price may also be indicated in EUR, CHF or USDT, and other currencies or Crypto Assets at the applicable exchange rate for USD in the Offer. The indicated Purchase Price is only valid within the Offer Period.
  4. Advance Payment. The Customer shall transfer the Purchase Price to Bitkern's bank account or wallet address within the Offer Period. Payment is made only upon receipt of the Purchase Price in the bank account or wallet address of Bitkern. Bitkern is under no obligation to deliver the Mining Hardware and execute the Contract pursuant to § 3 of these Terms until the Customer has paid the Purchase Price as defined in § 3 (1).
  5. Delivery Costs. The Purchase Price includes costs for transport, freight and insurance, customs duties, taxes, levies and other fees or charges ("Delivery Costs"). Delivery Costs are indicative and may be higher than initially estimated by Bitkern. Bitkern determines Delivery Costs based on publicly available information and past sales in order to calculate the Purchase Price. Bitkern shall estimate the Delivery Costs as accurately as possible in advance based on the information available. In international trade, unforeseen inspections by the authorities may always occur, which may result in increased Delivery Costs, which shall be borne by the Customer.
  6. Right to Adjustments of the Purchase Price. Due to delays in delivery, short-term changes in customs regulations of the country of destination or other circumstances beyond Bitkern's control, Delivery Costs may change at any time. Bitkern shall have the right to adjust the Purchase Price pursuant to § 3 (1) to reflect any increase in Delivery Costs imposed. Bitkern shall provide the Customer with a list of the Delivery Costs. Ultimately the Customers shall bear all Delivery Costs.
  7. Payment Method. Payment methods shall be indicated on the Offer. In general, payment may be made in USD, USDT, CHF or EUR by transferring the Purchase Price to the respective bank account or wallet address indicated on the Offer at the applicable exchange rate USD/EUR, USD/CHF and USD/EUR.

§ 4. Delivery, Transfer of Risk

  1. Delivery Destination. The Mining Hardware is delivered either (a) to a data center to be specified by the Customer or (b) to another destination to be specified by the Customer (the "Delivery Destination"). Bitkern shall not be responsible for installing and maintaining the Mining Hardware for the Customer, unless a separate agreement for hosting the Mining Hardware between Bitkern and the Customer has been concluded.
  2. Delivery time. Delivery times are estimates and always represent a prospective time for the provision of the Mining Hardware and handing over to the Customer, unless explicitly otherwise agreed between Bitkern and the Customer. Delivery times and deadlines will be adhered to by Bitkern as far as possible.
  3. Extension of delivery time. Any subsequent change requests or requests for additional services on the part of the Customer shall extend the delivery time appropriately. The same applies in case of unforeseen obstacles beyond Bitkern's sphere of responsibility or that of a presupplier, such as force majeure, strike, lockout, delay in the supply of essential goods, other materials or parts. In particular, the delivery time shall be extended by the duration of actions or measures of authorities, such as inspections of the Mining Hardware by customs authorities. An extended delivery time is not included in the delivery time estimated by Bitkern.
  4. Transfer of Risk. The Mining Hardware shall be delivered to the Delivery Destination, unless specifically indicated otherwise on the Offer. Bitkern shall bear no risks in respect of transportation of the Mining Hardware to the Delivery Destination; in the event of default of acceptance by the Customer, the risk shall pass to Bitkern at the time of readiness for dispatch. This shall also apply if the delivery is divided into partial deliveries or if we have assumed other ancillary services.
  5. Compensation. The Customer shall only have a claim for compensation in cases of late delivery or non-delivery, if Bitkern has acted with intent or gross negligence.
  6. Default in Acceptance. Mining Hardware not accepted by the agreed delivery date shall be stored for a maximum of six weeks at the risk and expense of the Customer. The storage fees shall be borne by the Customer. At the same time, Bitkern shall be entitled either (a) to insist on performance of the Contract or, after setting a reasonable grace period, to withdraw from the Contract. In both cases, Bitkern shall have the right to charge a contractual penalty of 50 % of the invoiced amount (excluding VAT).
  7. Authorization. The Customer shall ensure that third-parties at the Delivery Destination are instructed and authorized to accept the Mining Hardware on behalf of the Customer.

§ 5. Representations and Warranties, Notice of Defects

  1. Warranties. Except as otherwise agreed, the statutory warranty pursuant to §§ 922 of the Austrian Civil Code (ABGB) is waived.
  2. Performance. Bitkern does not guarantee that a specific performance or yield is associated with the mining hardware. Mining of Crypto Assets is not only dependent on the chosen mining hardware, but also on the mining difficulty, which is not under the influence of Bitkern.
  3. Proof. The Customer shall always prove the existence of defects.
  4. Notice of Defects. Defects shall be notified in writing without delay upon receipt of delivery of the Mining Hardware, at the latest within 5 days, latent defects within 3 days of discovery (the "Notification of Defect"). In case the Customer may not check the Mining Hardware itself, since it is delivered to a location to which the Customer might not have access, the Customer shall be responsible for requiring third-parties at the Delivery Destination to carry out the Notification of Defect. Notification of Defect must adequately explain and substantiate any defects of the Mining Hardware.
  5. Objection. If the Customer has not raised objections by sending a Notification of Defect within the time limit set out in § 5 (4) the Mining Hardware delivered shall be deemed as approved and accepted. The Customer shall have no warranty claim against Bitkern, if the Customer fails to submit a Notification of Defect.
  6. Warranty. The Customer shall have no warranty claim against Bitkern, if the Customer engages a third party not authorized by Bitkern to carry out changes or maintenance of the Mining Hardware.
  7. Minor Technical Changes. Minor technical changes as well as minor deviations from the Offer are deemed approved in advance by the Customer.
  8. Usage. Bitkern shall not be liable for damages arising through improper or unsuitable usage, defective or neglectful treatment or storage of the Mining Hardware as set out in § 4 (6).
  9. Return Delivery. In case of return of the Mining Hardware, the Customer shall transfer the Mining Hardware to Bitkern or the manufacturer indicated by Bitkern at his own expense.
  10. Damages. Claims for damages in cases of slight negligence are excluded; this does not apply to personal injury. Claims for compensation shall lapse 12 months after knowledge of the damage and the damaging party, in any case 3 years after provision of the service or delivery.
  11. Liability. Bitkern shall not be liable for damages resulting from delayed delivery of the mining hardware. Bitkern's indicated delivery times are estimates only and are subject to circumstances beyond Bitkern's control. Customers are not entitled to claim financial losses or lost profits from Bitkern due to delayed delivery.

§ 6. Ownership, Retention of Title

  1. Retention of Title. Ownership and title to the Mining Hardware delivered by the Bitkern shall be retained by Bitkern till full payment of the Purchase Price including Delivery Costs has been made.
  2. Transfer of Ownership. Ownership of the Mining Hardware is transferred to the Customer at the time of delivery of the Mining Hardware to the Delivery Destination, provided that the Purchase Price has been paid.
  3. Encumbrances. Any pledge or other encumbrance of the Mining Hardware owned by the Bitkern is not acceptable.
  4. Return. The Bitkern shall be entitled to request immediate return of Mining Hardware delivered if the Customer did not pay the Purchase Price duly and on time.
  5. Costs. Costs incurred for the enforcement of the Bitkern's title by requesting the return of the Mining Hardware shall be borne by the Customer.

§ 7. Miscellaneous

  1. Governing Law. These Terms shall be governed by, and construed and interpreted in accordance with, the laws of Austria, with the exception of the conflict of laws rules of Austrian private international law.
  2. Venue. Each Party agrees that the Commercial Court of Vienna (Handelsgericht Wien) shall have exclusive jurisdiction to hear and determine any suit, action or proceeding, and to settle any disputes, which may arise out of or in connection with these Terms.
  3. Communication. Declarations or notices of the Customer shall be addressed to Bitkern Group AG, CHE-244.677.663, Gotthardstrasse 26, 6300 Zug, Switzerland.
  4. Counterclaims. The Customer shall not offset any counterclaims, likewise it shall not be admissible to exercise a retention right without legally binding title or on the basis of claims arising from other transactions.
  5. Severability clause. Should any provision of these Terms be invalid, voidable or unenforceable, the validity of these Terms shall not be affected to the extent that this is in accordance with the intent of the Parties as set forth in the provisions of these Terms relating thereto. Such a provision shall then be replaced by an effective and enforceable provision which has such a legal and above all economic content as the invalid one or comes closest to it.

Bitkern Services GmbH, CHE-381.429.420

Gotthardstrasse 26, 6300 Zug, Schweiz

Version: März 2026

Präambel

  1. Bitkern. Bitkern Services GmbH, CHE-381.429.420, ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach Schweizer Recht mit Sitz in Zug und der Geschäftsanschrift Gotthardstrasse 26, 6300 Zug, Schweiz ("Bitkern"). Bitkern verkauft und stellt Hardware zur Verfügung ("Mining Hardware"), die für das Mining von Kryptowerten gemäss Art 3 Abs 1 Nr 5 der Verordnung 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) geeignet ist ("Kryptowerte").
  2. Kunde. Der Kunde erwirbt Mining Hardware von Bitkern und beabsichtigt, die Mining Hardware für einen vordefinierten Zeitraum zum Mining von Kryptowerten in einem Rechenzentrum (wie hierin definiert) von Bitkern zu installieren ("Kunde(n)"). Kunden erwerben die Mining Hardware entweder (a) zu gewerblichen Zwecken und gelten als Unternehmer ("B2B Kunden") oder (b) nicht zu gewerblichen Zwecken und gelten als Verbraucher ("B2C Kunden").
  3. Dienstleistungen. Bitkern erbringt Dienstleistungen für Kunden im Zusammenhang mit dem Betrieb der Mining Hardware und wird von den Kunden beauftragt, die Mining Hardware in von Bitkern und seinen Partnern betriebenen Rechenzentren zu installieren. Bitkern erbringt für seine Kunden keine Kryptowerte-Dienstleistung im Sinne von Art Abs 1 Nr (16) MiCAR.
  4. AGB. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle Käufe von Mining Hardware zwischen Bitkern und den Kunden, einschliesslich deren Installation in Rechenzentren von Bitkern sowie der Erbringung von Hosting Services durch Bitkern für die Kunden ("AGB"). Etwaigen entgegenstehenden Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
§ 1. Definitionen
Accountbezeichnet das Konto des Kunden wie in § 5 Abs 1 definiert.
AGBbezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
B2B Kundenbezeichnet einen Kunden, der die Mining Hardware zu gewerblichen Zwecken erwirbt.
B2C Kundenbezeichnet einen Kunden, der die Mining Hardware nicht zu gewerblichen Zwecken erwirbt.
Bitkernbezeichnet die Bitkern Services GmbH, CHE-381.429.420, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Zug und Geschäftsanschrift Gotthardstrasse 26, 6300 Zug, Schweiz.
Dashboardbezeichnet das personalisierte Dashboard des Kunden, das nach Einloggen auf der Plattform mit dem in § 5 Abs 4 definierten Account zugänglich ist.
Erträgebezeichnet die mit der Mining Hardware erzielten Erträge, wie in § 5 Abs 5 definiert.
Hash Ratebezeichnet die Rechenleistung, die als Massstab zur Bestimmung der Mining-Effizienz und Rentabilität der Mining Hardware iSd § 3 Abs 1 dient.
Hosting Gebührbezeichnet alle Kosten für die Bereitstellung der Hosting Services zu den Hosting Rates sowie sämtliche sonstigen Betriebskosten, wie in § 5 Abs 6 definiert.
Hosting Rate(s)bezeichnet sowohl Hosting Rate A als auch Hosting Rate B, wie auf der Website angegeben und in § 4 Abs 2 definiert.
Hosting Rate Abezeichnet die Hosting Rate wie in § 4 Abs 3 definiert.
Hosting Rate Bbezeichnet die Hosting Rate wie in § 4 Abs 4 definiert.
Hosting Servicesbezeichnet die Bereitstellung von Hosting Services wie die Installation und Wartung der Mining Hardware in Rechenzentren durch Bitkern, wie in § 4 Abs. 1 beschrieben.
Kaufpreisbezeichnet den Kaufpreis der Mining Hardware, wie in § 3 Abs 5 geregelt.
Kryptowertebezeichnet Kryptowerte gemäss Art 3 Abs 1 Nr 5 der Verordnung 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR).
Kunde(n)bezeichnet einen Kunden, der bereit ist, Mining Hardware von Bitkern zum Zweck des Minings von Kryptowerten zu erwerben sowie Hosting Services von Bitkern zum Betrieb der Mining Hardware in Anspruch zu nehmen.
Laufzeitbezeichnet die Laufzeit für die Bereitstellung der Hosting Services, wie in § 7 Abs 1 definiert.
Mining Hardwarebezeichnet die vom Kunden erworbene und in einem Rechenzentrum von Bitkern installierte Mining Hardware.
Minimum Uptimebezeichnet die minimale Verfügbarkeit der installierten Mining Hardware, wie in § 6 Abs 4 definiert.
Plattformbezeichnet die der Bitkern Technologies GmbH betriebene Infrastruktur, einschließlich der über Subdomains bereitgestellten Benutzeroberflächen (insbesondere das Dashboard unter "dashboard.bitkern.io"), Backend-Systeme, Softwarekomponenten, Schnittstellen, Server und verbundener Systeme, die den technischen Zugriff auf Bitkern Lite ermöglichen.
Rechenzentrumbezeichnet Rechenzentren von Bitkern oder dessen Partnern, in denen die Mining Hardware installiert und betrieben wird.
Rentabilitätbezeichnet den Umstand, dass die durch die Mining Hardware des Kunden erzielten Erträge ausreichen, um die tägliche Hosting Gebühr vollständig zu decken, wie in § 5 Abs 5 definiert.
Uptimebezeichnet die angestrebte Verfügbarkeit, wie in § 6 Abs 3 definiert.
Verlängerungbezeichnet die Option des Kunden, die Hosting Services um weitere zwölf (12) Monate zu verlängern, wie in § 7 Abs 7 beschrieben.
Websitebezeichnet die Website www.bitkern.com.
Widerrufsinformationbezeichnet das separate Informationsdokument für Kunden, die Verbraucher im Sinne von Art 2 Abs 1 der Richtlinie 2011/83/EU sind. Ein Widerrufsrecht wird nur Kunden eingeräumt, welche Verbraucher im Sinne der genannten EU-Richtlinie sind.
Wartungszeitraumbezeichnet den Wartungs- und Garantiezeitraum, wie in § 6 Abs 1 definiert.

§ 2. Allgemeines

  1. Geltungsbereich. Bitkern verkauft und der Kunde erwirbt Mining Hardware von Bitkern, die über www.bitkern.com ("Website") angeboten wird. Bitkern stellt den Kunden nicht nur die erworbene Mining Hardware zur Verfügung, sondern ein Dienstleistungspaket, das den Verkauf der Mining Hardware, deren Installation und Betrieb im Rechenzentrum, den Anschluss der Mining Hardware an einen Mining Pool (betrieben durch einen Dritten), die Wartung der Mining Hardware, den Kundensupport sowie Reparaturleistungen umfasst.
  2. Wartung. Bitkern ist verpflichtet, die Installation und Wartung der Mining Hardware während der Laufzeit gemäss § 7 Abs 1 durchzuführen.
  3. Information. Angaben zur Mining Hardware in Werbematerialien von Bitkern, wie z. B. Katalogen, Broschüren, Flyern, Präsentationen oder sonstige Unterlagen, sind unverbindlich und werden nur dann Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen Bitkern und dem Kunden, wenn auf der Website, über die die Mining Hardware angeboten und verkauft wird, ausdrücklich auf solche Informationen Bezug genommen wird.

§ 3. Erwerb der Mining Hardware

  1. Mining Hardware. Bitkern bietet auf der Website eine Auswahl an Hardware an, die für das Mining von Kryptowerten geeignet ist. Die Hashrate und der Stromverbrauch jedes Geräts sind auf der Website auf der jeweiligen Produktseite der Mining Hardware angeführt.
    "Hash Rate" bezeichnet die Rechenleistung der Mining Hardware, die zum Lösen kryptografischer Aufgaben in Blockchain-Netzwerken eingesetzt wird. Sie ist ein entscheidender Messwert, der die Rentabilität der Mining Hardware bestimmt.
  2. Vertragsabschluss. Das Produktangebot auf der Website von Bitkern stellt eine invitatio ad offerendum dar. Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot zum Kauf der ausgewählten Mining Hardware und Erwerb der damit verbundenen Hosting Services (siehe §4 unten) ab, indem er während des Kaufprozesses auf der Website die erforderlichen Angaben macht und den Button „Kaufen" oder eine vergleichbare Formulierung anklickt, die seine Zustimmung zum Kauf der Mining Hardware ausdrückt. Bitkern kann nach eigenem Ermessen jedes Angebot annehmen oder ablehnen.
  3. Hosting. Mit dem Erwerb der Mining Hardware erteilt der Kunde ausdrücklich seine Zustimmung, dass die Mining Hardware in einem Rechenzentrum von Bitkern installiert wird (siehe § 4 unten).
  4. Annahme. Nach Eingang des Angebots des Kunden bestätigt Bitkern die Annahme des Angebots per E-Mail oder auf anderem geeignetem Weg. Der Vertrag zwischen Bitkern und dem Kunden kommt erst mit Zugang dieser Annahmeerklärung zustande.
  5. Kaufpreis. Der auf der Website angegebene Kaufpreis für die Mining Hardware ("Kaufpreis"). Im Kaufpreis enthalten sind die Versandkosten zu einem Rechenzentrum, allfällige damit verbundene Zollgebühren sowie Einrichtungsgebühren.
  6. Vorauszahlung. Der Kunde hat den Kaufpreis an Bitkern nach den während des Kaufvorgangs auf der Website angegebenen Zahlungsmodalitäten mittels einer der dort angebotenen Zahlungsmethoden zu entrichten. Bitkern ist nicht verpflichtet, Hosting Services zu erbringen, bevor der Kunde den Kaufpreis gemäss § 3 Abs 5 vollständig bezahlt hat.
  7. Zahlungsmethode. Die verfügbaren Zahlungsmethoden werden auf der Website angegeben. Grundsätzlich kann die Zahlung in CHF, USD, EUR, BTC, USDC oder USDT erfolgen, indem der Kaufpreis zum jeweils geltenden Wechselkurs auf das entsprechende Bankkonto oder die angegebene Wallet-Adresse unter Nutzung der auf der Website bereitgestellten Zahlungsoptionen überwiesen wird.
  8. Gebühren und Entgelte. Ist der Kunde ein B2B Kunde, so trägt er sämtliche Gebühren oder Entgelte, die von Zahlungsdienstleistern im Zusammenhang mit der Zahlung, Rückzahlung oder Erstattung des Kaufpreises verrechnet werden.
  9. Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der von Bitkern verkauften Mining Hardware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bei Bitkern.
  10. Dienstleistung. Der Erwerb von Mining Hardware ist mit den in § 4 genannten Hosting Services verbunden. Der Kauf der Mining Hardware ohne Inanspruchnahme der für den Betrieb der Mining Hardware erforderlichen Hosting Services ist nicht möglich.
  11. Verkaufsverbot. Der Kunde darf die Mining Hardware während der Laufzeit weder verkaufen noch anderweitig darüber verfügen.
  12. Umsatzsteuer. Der Erwerb von Mining Hardware und Dienstleistungen als B2C- oder B2B-Kunde hat Auswirkungen auf umsatzsteuerliche Aspekte im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung. Zur Klarstellung: Die Einhaltung aller einschlägigen steuerlichen und unternehmensrechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Erwerb der Mining Hardware und Dienstleistungen, insbesondere hinsichtlich Buchhaltung, steuerlicher Meldungen und etwaiger Abzüge, obliegt ausschliesslich dem Kunden und richtet sich nach dessen individuellem rechtlichen Status.
  13. Reparatur, Wartung und Gewährleistung. Etwaige notwendige Reparaturen oder Wartungsarbeiten sind entweder durch die Produktgarantie des Herstellers – Informationen hierzu werden auf der Website beim betreffenden Produkt zur Verfügung gestellt – abgedeckt oder in den Hosting Services enthalten (siehe § 6 nachfolgend). Dem Kunden entstehen daher während der Dauer der Produktgarantie bzw. der Gewährleistung nach § 6 (1) keine zusätzlichen Kosten für die Reparatur und Wartung der Mining Hardware. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Leistungsfähigkeit der Mining Hardware sich im Zeitverlauf durch Abnutzung und technischen Fortschritt verringern kann. Bitkern übernimmt keine Garantie und keine Haftung für Wartung, Reparatur, Ersatz oder Upgrades der Mining Hardware infolge einer solchen natürlichen Abnutzung oder technologischen Überalterung. Es wird keine Garantie für eine bestimmte Hash-Rate oder Mining-Leistung gegeben.
  14. Haftung. Die vertragliche Haftung im Zusammenhang mit dem Kauf der Mining Hardware ist in § 4 (12) geregelt.
  15. Widerrufsrecht. Verbraucher im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie 2011/83/EU haben das Recht, vom Kauf und den damit verbundenen Hosting Services zurückzutreten. Die Bedingungen, Fristen und Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts sind in der Widerrufsinformation festgelegt.

§ 4. Hosting Services

  1. Hosting Services. Die Hosting Services umfassen (a) die Installation und Wartung der Mining Hardware in einem Rechenzentrum sowie (b) die Anbindung an Mining Pools zur Erzeugung allfälliger Mining-Erträge ("Hosting Services"). Die Kunden erhalten während der Laufzeit Erträge in Form von Bitcoin, die durch ihre erworbene Mining Hardware erzeugt werden.
  2. Hosting Rates. Hosting Rate A und Hosting Rate B sind auf der Website als Preis in USD pro verbrauchter kWh Strom angegeben ("Hosting Rate(s)"). Die jeweils anwendbare Hosting Rate – entweder Hosting Rate A oder Hosting Rate B – multipliziert mit dem Stromverbrauch in kWh ergibt die Hosting Gebühr. Bitkern bietet mindestens zwei verschiedene Hosting Rates an, abhängig von der jeweils erreichten Uptime (Verfügbarkeit) der Mining Hardware. Die Hosting Rates sind anfänglich für einen Zeitraum von 36 Monaten garantiert. Nach Ablauf dieser 36 Monate ist Bitkern berechtigt, die Hosting Rates auf Basis der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Kosten anzupassen.
  3. Hosting Rate A. Hosting Rate A ist die auf der Website angegebene Standardrate, die bei einer Uptime der Mining Hardware von >99 % zur Anwendung kommt.
  4. Hosting Rate B. Hosting Rate B ist die auf der Website angegebene alternative Rate, die bei einer Uptime der Mining Hardware von ~65 % zur Anwendung kommt.
  5. Änderung der Hosting-Tarife. Der Kunde hat das Recht, zwischen Hosting-Tarif A und Hosting-Tarif B zu wechseln. Die Änderung der Hosting-Tarife muss vom Kunden über das Dashboard initiiert werden („Rate Change"). Die Tarifänderung tritt innerhalb von 24 Stunden in Kraft, nachdem der Kunde den entsprechenden Button im Dashboard angeklickt hat. Nachdem der Kunde den Rate Change im Dashboard ausgewählt hat, ist er für einen Mindestzeitraum von 14 Tagen an den neu gewählten Hosting-Tarif gebunden und kann während dieses Zeitraums keine weitere Tarifänderung durchführen. Der Kunde darf außerdem keinen Rate Change initiieren, der auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Auswahl verfügbaren Daten zu einer negativen Profitabilität führen würde.
  6. Anpassung der Hosting Rate. Die anwendbare Hosting Rate kann Änderungen unterliegen. Sollte der Betrieb der Mining Hardware zu den Bedingungen der Hosting Rate A nicht mehr rentabel sein, ist Bitkern verpflichtet, im Rahmen ihrer Schadenminderungspflicht Massnahmen zu ergreifen, um Nachteile für den Kunden zu minimieren. In diesem Fall ist Bitkern daher berechtigt, die Uptime der Mining Hardware zu reduzieren und von Hosting Rate A auf Hosting Rate B zu wechseln.
    "Rentabel" bzw. "Rentabilität" bezeichnet den Umstand, dass die durch die Mining Hardware des Kunden erzielten Erträge ausreichen, um die tägliche Hosting Gebühr vollständig zu decken.
  7. Installation. Die Kunden erklären sich damit einverstanden, dass die erworbene Mining Hardware umgehend und ausschliesslich in einem von Bitkern oder einem seiner Partner betriebenen Rechenzentrum ("Rechenzentrum") installiert und betrieben wird.
  8. Zugang. Kunden wird auf Anfrage der Zugang zu ihrer Mining Hardware gewährt, sofern dieser Zugang mit Bitkern abgestimmt wird und den Betriebs- und Sicherheitsprotokollen des jeweiligen Rechenzentrums entspricht. Der Zugang beinhaltet kein Nutzungsrecht an einem bestimmten Grundstück oder Gebäude; es werden daher keine liegenschaftsbezogenen Dienstleistungen angeboten.
  9. Hash Rate. Die auf der Website angegebene Hash Rate basiert auf Angaben des Herstellers der Mining Hardware. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei der angegebenen Hash Rate um einen Durchschnittswert handelt, der von Gerät zu Gerät Schwankungen unterliegen kann. Die Angabe der Hash Rate auf der Website stellt keine Zusicherung und Garantie durch Bitkern dar, dass die betreffende Hardware die angegebene Hash Rate jederzeit erreicht. Eine Gewährleistung wird diesbezüglich, im gesetzlich grösst möglich erlaubten Umfang, wegbedungen.
  10. Eigentum. Hosting Services werden von Bitkern ausschließlich unter der Voraussetzung erbracht, dass der Kunde die Mining Hardware von Bitkern erworben hat. Der Kunde darf die Mining Hardware während der Laufzeit weder verkaufen noch anderweitig darüber verfügen, ohne Bitkern darüber zu informieren. Bitkern erbringt keine Hosting Services für Mining Hardware, die von Dritten erworben wurde. Zur Klarstellung: Die Einhaltung aller einschlägigen steuerlichen und unternehmensrechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Erwerb der Mining Hardware und Dienstleistungen, insbesondere hinsichtlich Buchhaltung, steuerlicher Meldungen und etwaiger Abzüge, obliegt ausschließlich dem Kunden und richtet sich nach dessen individuellem rechtlichen Status.
  11. Wartung. Bitkern führt regelmässige Wartungsarbeiten an der Hosting-Infrastruktur durch (siehe hierzu nachfolgend § 6 (1)). Diese Wartungsfenster werden den Kunden mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt. Während solcher Wartungsarbeiten kann die Mining Hardware vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Diese Zeiten gelten nicht als Ausfallzeiten im Sinne der Uptime-Regelung.
  12. Service Level. Es gelten die Service Level gemäss § 6 (2) nachfolgend.
  13. Haftung. Soweit nach schweizerischem Recht zulässig, schliesst Bitkern die Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung der Mining Hardware und der Inanspruchnahme der Hosting Services vollständig aus. Die Haftung für indirekte oder mittelbare Schäden, Folgeschäden, Mangelfolgeschäden sowie für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie die Haftung aus dem Produktehaftpflichtgesetz bleibt unberührt. Die Haftung für Hilfspersonen nach Art. 101 OR wird vollständig ausgeschlossen.
  14. Leistungserbringung. Die in diesen Bedingungen beschriebenen Dienstleistungen werden von Mitarbeitern von Bitkern oder seinen Partnern erbracht. Automatisierte Dienstleistungen (z. B. KI-Leistungen) sind nicht Teil des Kundensupports oder der Reparaturdienstleistungen.

§ 5. Dashboard

  1. Account. Kunden haben sich auf der Website zu registrieren und einen Account zu erstellen ("Account"). Ein Account ist erforderlich, um Mining Hardware zu erwerben und Hosting Services in Anspruch zu nehmen.
  2. Berechtigung. Um einen Account zu erstellen, Mining Hardware zu erwerben und die Hosting Services von Bitkern nutzen zu können, müssen Kunden die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
    (a) der Kunde ist mindestens 18 Jahre alt;
    (b) der Kunde ist rechtsfähig und berechtigt, nach geltendem Recht verbindliche Verträge abzuschliessen;
    (c) der Kunde schliesst den Registrierungsprozess auf der Website ab und macht dabei vollständige und zutreffende Angaben;
    (d) der Kunde stimmt diesen AGB im Rahmen des Registrierungsprozesses zu;
    (e) da Bitkern keine Kryptowerte-Dienstleistungen im Sinne von Artikel 3 Abs 1 Nr 16 MiCAR erbringt, werden Kryptowerte auf einer Adresse gesammelt, über die ausschliesslich der Kunde die Kontrolle hat;
    (f) der Kunde erwirbt die Mining Hardware im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
  3. Zusicherungen. B2B Kunden bestätigen Folgendes:
    (a) Der Kunde verfügt über alle notwendigen Rechte und Genehmigungen zur Erbringung seiner Dienstleistungen und zum Mining von Kryptowerten;
    (b) Der Kunde betreibt das Mining von Kryptowerten im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit.
  4. Plattform. Die der Nutzung von Bitkern Lite zugrunde liegende technische Plattform wird von der Bitkern Technologies GmbH, FN 474987 k, mit Sitz in Sankt Lorenz und der Geschäftsanschrift Scharfling 47b, 5310 Sankt Lorenz Österreich, betrieben. Die Plattform umfasst insbesondere die eingesetzten Server, Softwarekomponenten, technischen Schnittstellen sowie die über Subdomains bereitgestellten Benutzeroberflächen, insbesondere das Dashboard unter der Subdomain "dashboard.bitkern.io" („Plattform"). Der Kunde hat zu diesem Zweck eine separate Plattformnutzungsvereinbarung mit der Bitkern Technologies GmbH abzuschließen.
  5. Dashboard. Bis auf Weiteres bietet Bitkern den Kunden Zugriff auf ein personalisiertes Dashboard, das durch Einloggen auf der Plattform mit ihrem Account zugänglich ist. Das Dashboard dient der Verwaltung der Hosting Services; Kunden können dort die Mining-Leistung, einschliesslich Hash Rate, Uptime (Verfügbarkeit) und Erträge, überwachen, sowie einen Rate Change initiieren ("Dashboard").
  6. Erträge. Bis auf Weiteres können Kunden im Dashboard ihre aktuellen Erträge einsehen, die mit ihrer Mining Hardware erzielt werden; die Erträge werden pro Gerät angezeigt ("Erträge"). Hat der Kunde mehrere Geräte erworben, werden die Erträge für jedes einzelne Gerät sowie als Gesamtsumme aller Geräte des Kunden dargestellt.
  7. Hosting Gebühr. Der Kunde hat die Kosten für die Bereitstellung der Hosting Services zu der Hosting Rate A oder B sowie etwaige sonstige Betriebskosten ("Hosting Gebühr") in Bitcoin oder anderen von Bitkern akzeptierten Zahlungsmitteln zu zahlen. Die Hosting Gebühr richtet sich somit nach den jeweils geltenden Hosting Rates.
  8. Defizit. Ist die Mining Hardware im Rahmen der Hosting Rate B nicht rentabel, so hat der Kunde Bitkern die daraus resultierenden negativen Betriebskosten der Mining Hardware, die dem Kunden zuzurechnen sind, zu ersetzen.
  9. Rechnungen. Die Hosting Gebühr und zusätzliche Betriebskosten iSd § 5 (7) werden täglich in Rechnung gestellt und im Dashboard des Kunden angezeigt. Die Rechnungen lauten auf USD und sind sofort fällig.
  10. Aussetzung. Ist der Kunde mit der Zahlung der Hosting Gebühr und der zusätzlichen Betriebskosten iSd § 5 (8) länger als dreissig (30) Tage in Verzug, ist Bitkern berechtigt, den Betrieb der Mining Hardware bis zur vollständigen Zahlung an Bitkern auszusetzen.

§ 6. Wartung, Gewährleistung und Support

  1. Laufende Wartung und Gewährleistung. Bitkern übernimmt die Installation, Einrichtung sowie die fortlaufende Wartung der Mining Hardware und gewährleistet deren ordnungsgemässen Betrieb während der ersten 36 Monate der Vertragslaufzeit ("Wartungszeitraum"). Die Wartung umfasst insbesondere Reparaturen an der Hardware, Software-Updates sowie die Überwachung des Systems. Während des Wartungszeitraums sichert Bitkern zu, dass die Mining Hardware frei von Sachmängeln ist, und verpflichtet sich, auf eigene Kosten defekte Komponenten zu reparieren oder auszutauschen, um den ordnungsgemässen Betrieb der Mining Hardware sicherzustellen. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Mängel, die auf höhere Gewalt gemäss § 8 Abs 6 zurückzuführen sind. Die vorangehend genannten Rechtsbehelfe sind ausschliesslich und ersetzen alle Rechtsbehelfe, die nach dem anwendbaren Recht vorgesehen sind.
  2. Verfügbarkeit der Dienstleistung. Bitkern strebt eine hohe Verfügbarkeit der Mining Hardware an. Dennoch kann es aufgrund geplanter Wartungsarbeiten, unvorhergesehener technischer Störungen oder externer Einflüsse wie Stromausfällen oder Internetverbindungsproblemen zu Unterbrechungen der Dienstleistung kommen. Bitkern verpflichtet sich, angemessene Massnahmen zu ergreifen, um Ausfallzeiten so gering wie möglich zu halten.
  3. Uptime. Bitkern wird angemessene Anstrengungen unternehmen, dass eine ausreichende Strom- und Netzwerkinfrastruktur für den Betrieb der Mining Hardware zur Verfügung steht, und zwar (a) im Fall der Hosting Rate A zu >99 % pro Kalenderjahr und (b) im Fall der Hosting Rate B zu ~65 % pro Kalenderjahr, ausgenommen sind Ausfälle aufgrund von Wartungsarbeiten, Geräteschäden, Leistungseinschränkungen oder höherer Gewalt ("Uptime"). Die Uptime-Werte sind Zielgrössen und stellen keine strikte Garantie oder vertragliche Gewährleistung dar.
  4. Minimum Uptime. Bitkern ist berechtigt, die Verfügbarkeit der Mining Hardware zu reduzieren ("Minimum Uptime"). Im Falle von Minimum Uptime garantiert Bitkern mindestens >99 % Verfügbarkeit bei Hosting Rate A und ~65 % bei Hosting Rate B, jeweils bezogen auf einen jährlichen Betrachtungszeitraum. Kunden werden unverzüglich über die Umstellung auf Minimum Uptime, einschliesslich Datum und Uhrzeit der Änderung sowie etwaiger Auswirkungen auf die Erträge, informiert.
  5. Meldung von Störungen. Im Fall technischer Probleme ist der Kunde verpflichtet, Bitkern unverzüglich über den dafür vorgesehenen Support-Kanal zu informieren. Bitkern wird dafür sorgen, dass gemeldete Störungen so rasch wie möglich behoben werden.

§ 7. Laufzeit, Vorkaufsrecht

  1. Laufzeit. Die Hosting Services beginnen mit der Installation der Mining Hardware im Rechenzentrum und werden ab diesem Zeitpunkt für die Dauer von sechsunddreissig (36) Monaten erbracht ("Laufzeit").
  2. Kein vorzeitiges Kündigungsrecht. Der Kunde hat nicht das Recht, die Hosting Services vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit vorzeitig zu kündigen.
  3. Ausserordentliches Kündigungsrecht. Bitkern und der Kunde sind berechtigt, die Hosting Services aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn (a) das Mining von Kryptowerten mit der Mining Hardware des Kunden über einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als drei (3) Monaten keine Gewinne (d. h. Erträge nach Abzug der Hosting Gebühr) erzielt, (b) ein Betreiber eines Rechenzentrums den Vertrag mit Bitkern kündigt oder nicht mehr in der Lage ist, die vereinbarten Leistungen gegenüber Bitkern zu erbringen, (c) auf die Nutzung und den Betrieb der Mining Hardware und der Hosting Services anwendbare gesetzliche Bestimmungen ändern und der von Bitkern gemäss diesen AGB angebotene Betrieb der Mining Hardware und Hosting Services nicht mehr gesetzeskonform durchgeführt werden kann, (d) eine der Parteien Verpflichtungen aus diesem Vertrag auf schwerwiegende Weise verletzt oder mit einer Verpflichtung mehr als fünfzehn (15) Tage in Verzug ist und die Verletzung nicht innert dreissig (30) Tagen bzw. den Verzug nicht innert fünfzehn (15) Tagen nach entsprechender Benachrichtigung durch die andere Partei behebt, oder (e) die andere Partei offensichtlich zahlungsunfähig wird, oder über die andere Partei der Konkurs eröffnet oder eine Nachlassstundung angeordnet wird, oder die andere Partei für insolvent erklärt wird, oder eine vergleichbare Konstellation eintritt.
  4. Vorkaufsrecht. Am Ende der Laufzeit oder im Falle einer ausserordentlichen Kündigung iSd § 7 Abs 3 steht Bitkern ein Vorkaufsrecht zum jeweils marktüblichen Wert der Mining Hardware zu.
  5. Versand. Übt Bitkern das Vorkaufsrecht iSd § 7 (4) nicht aus, wird die Mining Hardware am Ende der Laufzeit oder im Falle einer ausserordentlichen Kündigung iSd § 7 Abs 3 auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden an dessen Wohnsitz versandt. Der Versand erfolgt zu marktüblichen Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 200, welche vom Kunden zu tragen sind. Etwaige zusätzliche Kosten für den Import der Hardware (etwa Einfuhrumsatzsteuer, Zollgebühren und weitere Bearbeitungsgebühren) an die vom Kunden gewünschte Adresse gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden.
  6. Austausch gegen neue Mining Hardware. Am Ende der Laufzeit bietet Bitkern dem Kunden die Option, die vorhandene Mining Hardware gegen neue, hochmoderne Mining Hardware zu einem reduzierten Preis auszutauschen. Bitkern informiert den Kunden rechtzeitig vor Ablauf der Laufzeit über die genauen Bedingungen des Austauschs.
  7. Verlängerung. Nach Ablauf der initialen Laufzeit hat der Kunde die Möglichkeit, die Hosting Services um einen weiteren Zeitraum von zwölf (12) Monaten ("Verlängerung") zu verlängern. Bitkern wird dem Kunden mindestens dreissig (30) Tage vor Ablauf der initialen Laufzeit die geänderten Bedingungen sowie die anfallenden Kosten schriftlich mitteilen. Die Entscheidung des Kunden zur Verlängerung setzt die ausdrückliche Zustimmung zu den aktualisierten Bedingungen und den von Bitkern festgelegten Hosting Rates voraus. Unterlässt der Kunde die fristgerechte schriftliche Annahme, endet der Vertrag über die Hosting Services automatisch mit Ablauf der initialen Laufzeit, ohne dass es weiterer Massnahmen seitens einer Partei bedarf.

§ 8. Risikohinweise

  1. Risiken. Der Kunde nimmt die folgenden Risiken zur Kenntnis.
  2. Verwahrung. Bitkern erbringt keine Kryptowerte-Dienstleistungen unter MiCAR, insbesondere keine Verwahrung oder Verwaltung von Kryptowerten für Kunden iSd Art 3 Abs 1 Nr 17 MiCAR. Die Kunden sind selbst für die Verwaltung und sichere Verwahrung ihrer Kryptowerte verantwortlich.
  3. Volatilität. Märkte für Kryptowerte sind hochgradig volatil, und der Wert von Kryptowerten kann erheblichen Schwankungen unterliegen. Mit dem Verkauf der Mining Hardware und der Erbringung der Hosting Services ist Bitkern ausschliesslich für die Bereitstellung der Waren und Dienstleistungen, insbesondere der Mining Hardware und der Hosting Services, verantwortlich. Bitkern übernimmt keine Garantie für eine Gewinnerzielung des Kunden im Zusammenhang mit dem Besitz und Betrieb der Mining Hardware und haftet nicht für Verluste, die aus Marktschwankungen resultieren.
  4. Gesetzesänderungen. Änderungen von Gesetzen und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Mining von Kryptowerten können den Betrieb der Mining Hardware beeinflussen.
  5. Risiken im Blockchain-Netzwerk. Das Mining ist auf das Funktionieren des zugrundeliegenden Blockchain-Netzwerks angewiesen, welches mit Problemen wie Überlastungen, Forks oder technischen Ausfällen konfrontiert sein kann. Diese Probleme können den Betrieb der Mining Hardware stören oder zu Verzögerungen bei der Auszahlung der Erträge führen.
  6. Höhere Gewalt. Bitkern haftet nicht für Störungen, die durch Umstände ausserhalb ihrer Kontrolle verursacht werden, wie Naturkatastrophen, behördliche Massnahmen oder schwerwiegende technische Ausfälle. Im Falle höherer Gewalt wird Bitkern bemüht sein, die Dienstleistungen so schnell wie möglich wiederherzustellen, übernimmt jedoch keine Garantie für einen unterbrechungsfreien Service.
  7. Betriebsrisiken. Der Mining-Prozess birgt inhärente Risiken, einschliesslich möglicher Schwankungen im Wert der Kryptowerte, Änderungen der Blockchain-Algorithmen und steigender Mining-Schwierigkeit, die die Effektivität des Minings beeinträchtigen können. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass er das volle Risiko trägt, ob und in welchem Ausmass das Mining mit der Mining Hardware zu einem Gewinn oder Verlust führen.
  8. Mining-Schwierigkeit. Der Kunde erkennt an, dass die Mining-Schwierigkeit im Laufe der Zeit steigen kann, wodurch die Menge der mit der Mining Hardware geschürften Kryptowerte verringert wird. Dies liegt ausserhalb der Kontrolle von Bitkern und ist Teil des regulären Mining-Prozesses.
  9. Technologierisiken. Die Blockchain-Technologie und Mining-Algorithmen können sich unerwartet ändern, was die Leistungsfähigkeit der Mining Hardware beeinträchtigen kann. Bitkern wird versuchen, sich an solche Änderungen anzupassen, übernimmt jedoch keine Garantie für einen unterbrechungsfreien Betrieb bei wesentlichen technologischen Veränderungen.
  10. Netzwerkgebühren. Blockchain-Netzwerke können Transaktionsgebühren für das Mining oder die Übertragung von Kryptowerten erheben. Diese Gebühren liegen ausserhalb der Kontrolle von Bitkern und verringern unter Umständen die Rentabilität der Mining Hardware.

§ 9. Sonstiges

  1. Anwendbares Recht. Diese AGB unterstehen materiellem schweizerischem Recht, unter Ausschluss der Bestimmungen des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
  2. Gerichtsstand. Für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ergeben, sind ausschliesslich die Gerichte in der Stadt Zug, Schweiz, zuständig.
  3. Kommunikation. Erklärungen oder Mitteilungen des Kunden sind an Bitkern Services GmbH, Gotthardstrasse 26, 6300 Zug, Schweiz, zu richten.
  4. Aufrechnung. Eine Aufrechnung von Gegenforderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen; ebenso ist die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ohne rechtskräftigen Titel oder aufgrund von Ansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften unzulässig.
  5. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, anfechtbar oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, sofern dies dem erkennbaren Willen der Parteien entspricht, wie er sich aus den übrigen Bestimmungen dieser AGB ergibt. Handelt es sich beim Kunden um einen B2B-Kunden, so gilt anstelle der unwirksamen, anfechtbaren oder undurchsetzbaren Bestimmung eine solche Bestimmung als vereinbart, die rechtlich wirksam und durchsetzbar ist und dem rechtlichen und insbesondere wirtschaftlichen Gehalt der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

Bitkern Technologies GmbH, FN 474987 k

Scharfling 47b, 5310 Sankt Lorenz, Österreich

Version: März 2026

Präambel

  1. Bitkern. Bitkern Technologies GmbH, FN 474987 k, ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach Österreichischen Recht mit Sitz in Sankt Lorenz und der Geschäftsanschrift Scharfling 47b, 5310 Sankt Lorenz, Österreich ("Bitkern"). Bitkern verkauft und stellt Hardware zur Verfügung ("Mining Hardware"), die für das Mining von Kryptowerten gemäss Art 3 Abs 1 Nr 5 der Verordnung 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) geeignet ist ("Kryptowerte").
  2. Kunde. Der Kunde erwirbt Mining Hardware von Bitkern und beabsichtigt, die Mining Hardware für einen vordefinierten Zeitraum zum Mining von Kryptowerten in einem Rechenzentrum (wie hierin definiert) von Bitkern zu installieren ("Kunde(n)"). Kunden erwerben die Mining Hardware entweder (a) zu gewerblichen Zwecken und gelten als Unternehmer ("B2B Kunden") oder (b) nicht zu gewerblichen Zwecken und gelten als Verbraucher ("B2C Kunden").
  3. Dienstleistungen. Bitkern erbringt Dienstleistungen für Kunden im Zusammenhang mit dem Betrieb der Mining Hardware und wird von den Kunden beauftragt, die Mining Hardware in von Bitkern und seinen Partnern betriebenen Rechenzentren zu installieren. Bitkern erbringt für seine Kunden keine Kryptowerte-Dienstleistung im Sinne von Art Abs 1 Nr (16) MiCAR.
  4. AGB. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle Käufe von Mining Hardware zwischen Bitkern und den Kunden, einschliesslich deren Installation in Rechenzentren von Bitkern sowie der Erbringung von Hosting Services durch Bitkern für die Kunden ("AGB"). Etwaigen entgegenstehenden Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
§ 1. Definitionen
Accountbezeichnet das Konto des Kunden wie in § 5 Abs 1 definiert.
AGBbezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
B2B Kundenbezeichnet einen Kunden, der die Mining Hardware zu gewerblichen Zwecken erwirbt.
B2C Kundenbezeichnet einen Kunden, der die Mining Hardware nicht zu gewerblichen Zwecken erwirbt.
Bitkernbezeichnet die Bitkern Technologies GmbH, FN 474987 k, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Sankt Lorenz und Geschäftsanschrift Scharfling 47b, 5310 Sankt Lorenz, Österreich.
Dashboardbezeichnet das personalisierte Dashboard des Kunden, das nach Einloggen auf der Plattform mit dem in § 5 Abs 4 definierten Account zugänglich ist.
Erträgebezeichnet die mit der Mining Hardware erzielten Erträge, wie in § 5 Abs 5 definiert.
Hash Ratebezeichnet die Rechenleistung, die als Massstab zur Bestimmung der Mining-Effizienz und Rentabilität der Mining Hardware iSd § 3 Abs 1 dient.
Hosting Gebührbezeichnet alle Kosten für die Bereitstellung der Hosting Services zu den Hosting Rates sowie sämtliche sonstigen Betriebskosten, wie in § 5 Abs 6 definiert.
Hosting Rate(s)bezeichnet sowohl Hosting Rate A als auch Hosting Rate B, wie auf der Website angegeben und in § 4 Abs 2 definiert.
Hosting Rate Abezeichnet die Hosting Rate wie in § 4 Abs 3 definiert.
Hosting Rate Bbezeichnet die Hosting Rate wie in § 4 Abs 4 definiert.
Hosting Servicesbezeichnet die Bereitstellung von Hosting Services wie die Installation und Wartung der Mining Hardware in Rechenzentren durch Bitkern, wie in § 4 Abs. 1 beschrieben.
Kaufpreisbezeichnet den Kaufpreis der Mining Hardware, wie in § 3 Abs 5 geregelt.
Kryptowertebezeichnet Kryptowerte gemäss Art 3 Abs 1 Nr 5 der Verordnung 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR).
Kunde(n)bezeichnet einen Kunden, der bereit ist, Mining Hardware von Bitkern zum Zweck des Minings von Kryptowerten zu erwerben sowie Hosting Services von Bitkern zum Betrieb der Mining Hardware in Anspruch zu nehmen.
Laufzeitbezeichnet die Laufzeit für die Bereitstellung der Hosting Services, wie in § 7 Abs 1 definiert.
Mining Hardwarebezeichnet die vom Kunden erworbene und in einem Rechenzentrum von Bitkern installierte Mining Hardware.
Minimum Uptimebezeichnet die minimale Verfügbarkeit der installierten Mining Hardware, wie in § 6 Abs 4 definiert.
Plattformbezeichnet die der Bitkern Technologies GmbH betriebene Infrastruktur, einschließlich der über Subdomains bereitgestellten Benutzeroberflächen (insbesondere das Dashboard unter "dashboard.bitkern.io"), Backend-Systeme, Softwarekomponenten, Schnittstellen, Server und verbundener Systeme, die den technischen Zugriff auf Bitkern Lite ermöglichen.
Rechenzentrumbezeichnet Rechenzentren von Bitkern oder dessen Partnern, in denen die Mining Hardware installiert und betrieben wird.
Rentabilitätbezeichnet den Umstand, dass die durch die Mining Hardware des Kunden erzielten Erträge ausreichen, um die tägliche Hosting Gebühr vollständig zu decken, wie in § 5 Abs 5 definiert.
Uptimebezeichnet die angestrebte Verfügbarkeit, wie in § 6 Abs 3 definiert.
Verlängerungbezeichnet die Option des Kunden, die Hosting Services um weitere zwölf (12) Monate zu verlängern, wie in § 7 Abs 7 beschrieben.
Websitebezeichnet die Website www.bitkern.com.
Widerrufsinformationbezeichnet das separate Informationsdokument für Kunden, die Verbraucher im Sinne von Art 2 Abs 1 der Richtlinie 2011/83/EU sind. Ein Widerrufsrecht wird nur Kunden eingeräumt, welche Verbraucher im Sinne der genannten EU-Richtlinie sind.
Wartungszeitraumbezeichnet den Wartungs- und Garantiezeitraum, wie in § 6 Abs 1 definiert.

§ 2. Allgemeines

  1. Geltungsbereich. Bitkern verkauft und der Kunde erwirbt Mining Hardware von Bitkern, die über www.bitkern.com ("Website") angeboten wird. Bitkern stellt den Kunden nicht nur die erworbene Mining Hardware zur Verfügung, sondern ein Dienstleistungspaket, das den Verkauf der Mining Hardware, deren Installation und Betrieb im Rechenzentrum, den Anschluss der Mining Hardware an einen Mining Pool (betrieben durch einen Dritten), die Wartung der Mining Hardware, den Kundensupport sowie Reparaturleistungen umfasst.
  2. Wartung. Bitkern ist verpflichtet, die Installation und Wartung der Mining Hardware während der Laufzeit gemäss § 7 Abs 1 durchzuführen.
  3. Information. Angaben zur Mining Hardware in Werbematerialien von Bitkern, wie z. B. Katalogen, Broschüren, Flyern, Präsentationen oder sonstige Unterlagen, sind unverbindlich und werden nur dann Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen Bitkern und dem Kunden, wenn auf der Website, über die die Mining Hardware angeboten und verkauft wird, ausdrücklich auf solche Informationen Bezug genommen wird.

§ 3. Erwerb der Mining Hardware

  1. Mining Hardware. Bitkern bietet auf der Website eine Auswahl an Hardware an, die für das Mining von Kryptowerten geeignet ist. Die Hashrate und der Stromverbrauch jedes Geräts sind auf der Website auf der jeweiligen Produktseite der Mining Hardware angeführt.
    "Hash Rate" bezeichnet die Rechenleistung der Mining Hardware, die zum Lösen kryptografischer Aufgaben in Blockchain-Netzwerken eingesetzt wird. Sie ist ein entscheidender Messwert, der die Rentabilität der Mining Hardware bestimmt.
  2. Vertragsabschluss. Das Produktangebot auf der Website von Bitkern stellt eine invitatio ad offerendum dar. Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot zum Kauf der ausgewählten Mining Hardware und Erwerb der damit verbundenen Hosting Services (siehe §4 unten) ab, indem er während des Kaufprozesses auf der Website die erforderlichen Angaben macht und den Button „Kaufen" oder eine vergleichbare Formulierung anklickt, die seine Zustimmung zum Kauf der Mining Hardware ausdrückt. Bitkern kann nach eigenem Ermessen jedes Angebot annehmen oder ablehnen.
  3. Hosting. Mit dem Erwerb der Mining Hardware erteilt der Kunde ausdrücklich seine Zustimmung, dass die Mining Hardware in einem Rechenzentrum von Bitkern installiert wird (siehe § 4 unten).
  4. Annahme. Nach Eingang des Angebots des Kunden bestätigt Bitkern die Annahme des Angebots per E-Mail oder auf anderem geeignetem Weg. Der Vertrag zwischen Bitkern und dem Kunden kommt erst mit Zugang dieser Annahmeerklärung zustande.
  5. Kaufpreis. Der auf der Website angegebene Kaufpreis für die Mining Hardware ("Kaufpreis"). Im Kaufpreis enthalten sind die Versandkosten zu einem Rechenzentrum, allfällige damit verbundene Zollgebühren sowie Einrichtungsgebühren.
  6. Vorauszahlung. Der Kunde hat den Kaufpreis an Bitkern nach den während des Kaufvorgangs auf der Website angegebenen Zahlungsmodalitäten mittels einer der dort angebotenen Zahlungsmethoden zu entrichten. Bitkern ist nicht verpflichtet, Hosting Services zu erbringen, bevor der Kunde den Kaufpreis gemäss § 3 Abs 5 vollständig bezahlt hat.
  7. Zahlungsmethode. Die verfügbaren Zahlungsmethoden werden auf der Website angegeben. Grundsätzlich kann die Zahlung in CHF, USD, EUR, BTC, USDC oder USDT erfolgen, indem der Kaufpreis zum jeweils geltenden Wechselkurs auf das entsprechende Bankkonto oder die angegebene Wallet-Adresse unter Nutzung der auf der Website bereitgestellten Zahlungsoptionen überwiesen wird.
  8. Gebühren und Entgelte. Ist der Kunde ein B2B Kunde, so trägt er sämtliche Gebühren oder Entgelte, die von Zahlungsdienstleistern im Zusammenhang mit der Zahlung, Rückzahlung oder Erstattung des Kaufpreises verrechnet werden.
  9. Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der von Bitkern verkauften Mining Hardware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bei Bitkern.
  10. Dienstleistung. Der Erwerb von Mining Hardware ist mit den in § 4 genannten Hosting Services verbunden. Der Kauf der Mining Hardware ohne Inanspruchnahme der für den Betrieb der Mining Hardware erforderlichen Hosting Services ist nicht möglich.
  11. Verkaufsverbot. Der Kunde darf die Mining Hardware während der Laufzeit weder verkaufen noch anderweitig darüber verfügen.
  12. Umsatzsteuer. Der Erwerb von Mining Hardware und Dienstleistungen als B2C- oder B2B-Kunde hat Auswirkungen auf umsatzsteuerliche Aspekte im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung. Zur Klarstellung: Die Einhaltung aller einschlägigen steuerlichen und unternehmensrechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Erwerb der Mining Hardware und Dienstleistungen, insbesondere hinsichtlich Buchhaltung, steuerlicher Meldungen und etwaiger Abzüge, obliegt ausschliesslich dem Kunden und richtet sich nach dessen individuellem rechtlichen Status.
  13. Reparatur, Wartung und Gewährleistung. Etwaige notwendige Reparaturen oder Wartungsarbeiten sind entweder durch die Produktgarantie des Herstellers – Informationen hierzu werden auf der Website beim betreffenden Produkt zur Verfügung gestellt – abgedeckt oder in den Hosting Services enthalten (siehe § 6 nachfolgend). Dem Kunden entstehen daher während der Dauer der Produktgarantie bzw. der Gewährleistung nach § 6 (1) keine zusätzlichen Kosten für die Reparatur und Wartung der Mining Hardware. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Leistungsfähigkeit der Mining Hardware sich im Zeitverlauf durch Abnutzung und technischen Fortschritt verringern kann. Bitkern übernimmt keine Garantie und keine Haftung für Wartung, Reparatur, Ersatz oder Upgrades der Mining Hardware infolge einer solchen natürlichen Abnutzung oder technologischen Überalterung. Es wird keine Garantie für eine bestimmte Hash-Rate oder Mining-Leistung gegeben.
  14. Haftung. Die vertragliche Haftung im Zusammenhang mit dem Kauf der Mining Hardware ist in § 4 (12) geregelt.
  15. Widerrufsrecht. Verbraucher im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie 2011/83/EU haben das Recht, vom Kauf und den damit verbundenen Hosting Services zurückzutreten. Die Bedingungen, Fristen und Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts sind in der Widerrufsinformation festgelegt.

§ 4. Hosting Services

  1. Hosting Services. Die Hosting Services umfassen (a) die Installation und Wartung der Mining Hardware in einem Rechenzentrum sowie (b) die Anbindung an Mining Pools zur Erzeugung allfälliger Mining-Erträge ("Hosting Services"). Die Kunden erhalten während der Laufzeit Erträge in Form von Bitcoin, die durch ihre erworbene Mining Hardware erzeugt werden.
  2. Hosting Rates. Hosting Rate A und Hosting Rate B sind auf der Website als Preis in USD pro verbrauchter kWh Strom angegeben ("Hosting Rate(s)"). Die jeweils anwendbare Hosting Rate – entweder Hosting Rate A oder Hosting Rate B – multipliziert mit dem Stromverbrauch in kWh ergibt die Hosting Gebühr. Bitkern bietet mindestens zwei verschiedene Hosting Rates an, abhängig von der jeweils erreichten Uptime (Verfügbarkeit) der Mining Hardware. Die Hosting Rates sind anfänglich für einen Zeitraum von 36 Monaten garantiert. Nach Ablauf dieser 36 Monate ist Bitkern berechtigt, die Hosting Rates auf Basis der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Kosten anzupassen.
  3. Hosting Rate A. Hosting Rate A ist die auf der Website angegebene Standardrate, die bei einer Uptime der Mining Hardware von >99 % zur Anwendung kommt.
  4. Hosting Rate B. Hosting Rate B ist die auf der Website angegebene alternative Rate, die bei einer Uptime der Mining Hardware von ~65 % zur Anwendung kommt.
  5. Änderung der Hosting-Tarife. Der Kunde hat das Recht, zwischen Hosting-Tarif A und Hosting-Tarif B zu wechseln. Die Änderung der Hosting-Tarife muss vom Kunden über das Dashboard initiiert werden („Rate Change"). Die Tarifänderung tritt innerhalb von 24 Stunden in Kraft, nachdem der Kunde den entsprechenden Button im Dashboard angeklickt hat. Nachdem der Kunde den Rate Change im Dashboard ausgewählt hat, ist er für einen Mindestzeitraum von 14 Tagen an den neu gewählten Hosting-Tarif gebunden und kann während dieses Zeitraums keine weitere Tarifänderung durchführen. Der Kunde darf außerdem keinen Rate Change initiieren, der auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Auswahl verfügbaren Daten zu einer negativen Profitabilität führen würde.
  6. Anpassung der Hosting Rate. Die anwendbare Hosting Rate kann Änderungen unterliegen. Sollte der Betrieb der Mining Hardware zu den Bedingungen der Hosting Rate A nicht mehr rentabel sein, ist Bitkern verpflichtet, im Rahmen ihrer Schadenminderungspflicht Massnahmen zu ergreifen, um Nachteile für den Kunden zu minimieren. In diesem Fall ist Bitkern daher berechtigt, die Uptime der Mining Hardware zu reduzieren und von Hosting Rate A auf Hosting Rate B zu wechseln.
    "Rentabel" bzw. "Rentabilität" bezeichnet den Umstand, dass die durch die Mining Hardware des Kunden erzielten Erträge ausreichen, um die tägliche Hosting Gebühr vollständig zu decken.
  7. Installation. Die Kunden erklären sich damit einverstanden, dass die erworbene Mining Hardware umgehend und ausschliesslich in einem von Bitkern oder einem seiner Partner betriebenen Rechenzentrum ("Rechenzentrum") installiert und betrieben wird.
  8. Zugang. Kunden wird auf Anfrage der Zugang zu ihrer Mining Hardware gewährt, sofern dieser Zugang mit Bitkern abgestimmt wird und den Betriebs- und Sicherheitsprotokollen des jeweiligen Rechenzentrums entspricht. Der Zugang beinhaltet kein Nutzungsrecht an einem bestimmten Grundstück oder Gebäude; es werden daher keine liegenschaftsbezogenen Dienstleistungen angeboten.
  9. Hash Rate. Die auf der Website angegebene Hash Rate basiert auf Angaben des Herstellers der Mining Hardware. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei der angegebenen Hash Rate um einen Durchschnittswert handelt, der von Gerät zu Gerät Schwankungen unterliegen kann. Die Angabe der Hash Rate auf der Website stellt keine Zusicherung und Garantie durch Bitkern dar, dass die betreffende Hardware die angegebene Hash Rate jederzeit erreicht. Eine Gewährleistung wird diesbezüglich, im gesetzlich grösst möglich erlaubten Umfang, wegbedungen.
  10. Eigentum. Hosting Services werden von Bitkern ausschließlich unter der Voraussetzung erbracht, dass der Kunde die Mining Hardware von Bitkern erworben hat. Der Kunde darf die Mining Hardware während der Laufzeit weder verkaufen noch anderweitig darüber verfügen, ohne Bitkern darüber zu informieren. Bitkern erbringt keine Hosting Services für Mining Hardware, die von Dritten erworben wurde. Zur Klarstellung: Die Einhaltung aller einschlägigen steuerlichen und unternehmensrechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Erwerb der Mining Hardware und Dienstleitungen, insbesondere hinsichtlich Buchhaltung, steuerlicher Meldungen und etwaiger Abzüge, obliegt ausschließlich dem Kunden und richtet sich nach dessen individuellem rechtlichen Status.
  11. Wartung und Weiterentwicklung. Bitkern führt regelmässige Wartungsarbeiten an der Hosting-Infrastruktur durch (siehe hierzu nachfolgend § 6 (1)). Diese Wartungsfenster werden den Kunden mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt. Während solcher Wartungsarbeiten kann die Mining Hardware vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Diese Zeiten gelten nicht als Ausfallzeiten im Sinne der Uptime-Regelung.
  12. Service Level. Es gelten die Service Level gemäss § 6 (2) nachfolgend.
  13. Leistungserbringung. Die in diesen Bedingungen beschriebenen Dienstleistungen werden von Mitarbeitern von Bitkern oder seinen Partnern erbracht. Automatisierte Dienstleistungen (z. B. KI-Leistungen) sind nicht Teil des Kundensupports oder der Reparaturdienstleistungen.

§ 5. Dashboard

  1. Account. Kunden haben sich auf der Website zu registrieren und einen Account zu erstellen ("Account"). Ein Account ist erforderlich, um Mining Hardware zu erwerben und Hosting Services in Anspruch zu nehmen.
  2. Berechtigung. Um einen Account zu erstellen, Mining Hardware zu erwerben und die Hosting Services von Bitkern nutzen zu können, müssen Kunden die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
    (a) der Kunde ist mindestens 18 Jahre alt;
    (b) der Kunde ist rechtsfähig und berechtigt, nach geltendem Recht verbindliche Verträge abzuschliessen;
    (c) der Kunde schliesst den Registrierungsprozess auf der Website ab und macht dabei vollständige und zutreffende Angaben;
    (d) der Kunde stimmt diesen AGB im Rahmen des Registrierungsprozesses zu;
    (e) da Bitkern keine Kryptowerte-Dienstleistungen im Sinne von Artikel 3 Abs 1 Nr 16 MiCAR erbringt, werden Kryptowerte auf einer Adresse gesammelt, über die ausschliesslich der Kunde die Kontrolle hat;
    (f) der Kunde erwirbt die Mining Hardware im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
  3. Zusicherungen. B2B Kunden bestätigen Folgendes:
    (a) Der Kunde verfügt über alle notwendigen Rechte und Genehmigungen zur Erbringung seiner Dienstleistungen und zum Mining von Kryptowerten;
    (b) Der Kunde betreibt das Mining von Kryptowerten im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit.
  4. Plattform. Die der Nutzung von Bitkern Lite zugrunde liegende technische Plattform wird von der Bitkern Technologies GmbH, FN 474987 k, mit Sitz in Sankt Lorenz und der Geschäftsanschrift Scharfling 47b, 5310 Sankt Lorenz Österreich, betrieben. Die Plattform umfasst insbesondere die eingesetzten Server, Softwarekomponenten, technischen Schnittstellen sowie die über Subdomains bereitgestellten Benutzeroberflächen, insbesondere das Dashboard unter der Subdomain "dashboard.bitkern.io" („Plattform"). Der Kunde hat zu diesem Zweck eine separate Plattformnutzungsvereinbarung mit der Bitkern Technologies GmbH abzuschließen.
  5. Dashboard. Bis auf Weiteres bietet Bitkern den Kunden Zugriff auf ein personalisiertes Dashboard, das durch Einloggen auf der Plattform mit ihrem Account zugänglich ist. Das Dashboard dient der Verwaltung der Hosting Services; Kunden können dort die Mining-Leistung, einschliesslich Hash Rate, Uptime (Verfügbarkeit) und Erträge, überwachen, sowie einen Rate Change initiieren ("Dashboard").
  6. Erträge. Bis auf Weiteres können Kunden im Dashboard ihre aktuellen Erträge einsehen, die mit ihrer Mining Hardware erzielt werden; die Erträge werden pro Gerät angezeigt ("Erträge"). Hat der Kunde mehrere Geräte erworben, werden die Erträge für jedes einzelne Gerät sowie als Gesamtsumme aller Geräte des Kunden dargestellt.
  7. Hosting Gebühr. Der Kunde hat die Kosten für die Bereitstellung der Hosting Services zu der Hosting Rate A oder B sowie etwaige sonstige Betriebskosten ("Hosting Gebühr") in Bitcoin oder anderen von Bitkern akzeptierten Zahlungsmitteln zu zahlen. Die Hosting Gebühr richtet sich somit nach den jeweils geltenden Hosting Rates.
  8. Defizit. Ist die Mining Hardware im Rahmen der Hosting Rate B nicht rentabel, so hat der Kunde Bitkern die daraus resultierenden negativen Betriebskosten der Mining Hardware, die dem Kunden zuzurechnen sind, zu ersetzen.
  9. Rechnungen. Die Hosting Gebühr und zusätzliche Betriebskosten iSd § 5 (7) werden täglich in Rechnung gestellt und im Dashboard des Kunden angezeigt. Die Rechnungen lauten auf USD und sind sofort fällig.
  10. Aussetzung. Ist der Kunde mit der Zahlung der Hosting Gebühr und der zusätzlichen Betriebskosten iSd § 5 (8) länger als dreissig (30) Tage in Verzug, ist Bitkern berechtigt, den Betrieb der Mining Hardware bis zur vollständigen Zahlung an Bitkern auszusetzen.

§ 6. Wartung, Gewährleistung und Support

  1. Laufende Wartung und Gewährleistung. Bitkern übernimmt die Installation, Einrichtung sowie die fortlaufende Wartung der Mining Hardware und gewährleistet deren ordnungsgemässen Betrieb während der ersten 36 Monate der Vertragslaufzeit ("Wartungszeitraum"). Die Wartung umfasst insbesondere Reparaturen an der Hardware, Software-Updates sowie die Überwachung des Systems. Während des Wartungszeitraums sichert Bitkern zu, dass die Mining Hardware frei von Sachmängeln ist, und verpflichtet sich, auf eigene Kosten defekte Komponenten zu reparieren oder auszutauschen, um den ordnungsgemässen Betrieb der Mining Hardware sicherzustellen. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Mängel, die auf höhere Gewalt gemäss § 8 Abs 6 zurückzuführen sind. Die vorangehend genannten Rechtsbehelfe sind ausschliesslich und ersetzen alle Rechtsbehelfe, die nach dem anwendbaren Recht vorgesehen sind.
  2. Verfügbarkeit der Dienstleistung. Bitkern strebt eine hohe Verfügbarkeit der Mining Hardware an. Dennoch kann es aufgrund geplanter Wartungsarbeiten, unvorhergesehener technischer Störungen oder externer Einflüsse wie Stromausfällen oder Internetverbindungsproblemen zu Unterbrechungen der Dienstleistung kommen. Bitkern verpflichtet sich, angemessene Massnahmen zu ergreifen, um Ausfallzeiten so gering wie möglich zu halten.
  3. Uptime. Bitkern wird angemessene Anstrengungen unternehmen, dass eine ausreichende Strom- und Netzwerkinfrastruktur für den Betrieb der Mining Hardware zur Verfügung steht, und zwar (a) im Fall der Hosting Rate A zu >99 % pro Kalenderjahr und (b) im Fall der Hosting Rate B zu ~65 % pro Kalenderjahr, ausgenommen sind Ausfälle aufgrund von Wartungsarbeiten, Geräteschäden, Leistungseinschränkungen oder höherer Gewalt ("Uptime"). Die Uptime-Werte sind Zielgrössen und stellen keine strikte Garantie oder vertragliche Gewährleistung dar.
  4. Minimum Uptime. Bitkern ist berechtigt, die Verfügbarkeit der Mining Hardware zu reduzieren ("Minimum Uptime"). Im Falle von Minimum Uptime garantiert Bitkern mindestens >99 % Verfügbarkeit bei Hosting Rate A und ~65 % bei Hosting Rate B, jeweils bezogen auf einen jährlichen Betrachtungszeitraum. Kunden werden unverzüglich über die Umstellung auf Minimum Uptime, einschliesslich Datum und Uhrzeit der Änderung sowie etwaiger Auswirkungen auf die Erträge, informiert.
  5. Meldung von Störungen. Im Fall technischer Probleme ist der Kunde verpflichtet, Bitkern unverzüglich über den dafür vorgesehenen Support-Kanal zu informieren. Bitkern wird dafür sorgen, dass gemeldete Störungen so rasch wie möglich behoben werden.

§ 7. Laufzeit, Vorkaufsrecht

  1. Laufzeit. Die Hosting Services beginnen mit der Installation der Mining Hardware im Rechenzentrum und werden ab diesem Zeitpunkt für die Dauer von sechsunddreissig (36) Monaten erbracht ("Laufzeit").
  2. Kein vorzeitiges Kündigungsrecht. Der Kunde hat nicht das Recht, die Hosting Services vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit vorzeitig zu kündigen.
  3. Ausserordentliches Kündigungsrecht. Bitkern und der Kunde sind berechtigt, die Hosting Services aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn (a) das Mining von Kryptowerten mit der Mining Hardware des Kunden über einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als drei (3) Monaten keine Gewinne (d. h. Erträge nach Abzug der Hosting Gebühr) erzielt, (b) ein Betreiber eines Rechenzentrums den Vertrag mit Bitkern kündigt oder nicht mehr in der Lage ist, die vereinbarten Leistungen gegenüber Bitkern zu erbringen, (c) auf die Nutzung und den Betrieb der Mining Hardware und der Hosting Services anwendbare gesetzliche Bestimmungen ändern und der von Bitkern gemäss diesen AGB angebotene Betrieb der Mining Hardware und Hosting Services nicht mehr gesetzeskonform durchgeführt werden kann, (d) eine der Parteien Verpflichtungen aus diesem Vertrag auf schwerwiegende Weise verletzt oder mit einer Verpflichtung mehr als fünfzehn (15) Tage in Verzug ist und die Verletzung nicht innert dreissig (30) Tagen bzw. den Verzug nicht innert fünfzehn (15) Tagen nach entsprechender Benachrichtigung durch die andere Partei behebt, oder (e) die andere Partei offensichtlich zahlungsunfähig wird, oder über die andere Partei der Konkurs eröffnet oder eine Nachlassstundung angeordnet wird, oder die andere Partei für insolvent erklärt wird, oder eine vergleichbare Konstellation eintritt.
  4. Vorkaufsrecht. Am Ende der Laufzeit oder im Falle einer ausserordentlichen Kündigung iSd § 7 Abs 3 steht Bitkern ein Vorkaufsrecht zum jeweils marktüblichen Wert der Mining Hardware zu.
  5. Versand. Übt Bitkern das Vorkaufsrecht iSd § 7 (4) nicht aus, wird die Mining Hardware am Ende der Laufzeit oder im Falle einer ausserordentlichen Kündigung iSd § 7 Abs 3 auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden an dessen Wohnsitz versandt. Der Versand erfolgt zu marktüblichen Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 200, welche vom Kunden zu tragen sind. Etwaige zusätzliche Kosten für den Import der Hardware (etwa Einfuhrumsatzsteuer, Zollgebühren und weitere Bearbeitungsgebühren) an die vom Kunden gewünschte Adresse gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden.
  6. Austausch gegen neue Mining Hardware. Am Ende der Laufzeit bietet Bitkern dem Kunden die Option, die vorhandene Mining Hardware gegen neue, hochmoderne Mining Hardware zu einem reduzierten Preis auszutauschen. Bitkern informiert den Kunden rechtzeitig vor Ablauf der Laufzeit über die genauen Bedingungen des Austauschs.
  7. Verlängerung. Nach Ablauf der initialen Laufzeit hat der Kunde die Möglichkeit, die Hosting Services um einen weiteren Zeitraum von zwölf (12) Monaten ("Verlängerung") zu verlängern. Bitkern wird dem Kunden mindestens dreissig (30) Tage vor Ablauf der initialen Laufzeit die geänderten Bedingungen sowie die anfallenden Kosten schriftlich mitteilen. Die Entscheidung des Kunden zur Verlängerung setzt die ausdrückliche Zustimmung zu den aktualisierten Bedingungen und den von Bitkern festgelegten Hosting Rates voraus. Unterlässt der Kunde die fristgerechte schriftliche Annahme, endet der Vertrag über die Hosting Services automatisch mit Ablauf der initialen Laufzeit, ohne dass es weiterer Massnahmen seitens einer Partei bedarf.

§ 8. Risikohinweise

  1. Risiken. Der Kunde nimmt die folgenden Risiken zur Kenntnis.
  2. Verwahrung. Bitkern erbringt keine Kryptowerte-Dienstleistungen unter MiCAR, insbesondere keine Verwahrung oder Verwaltung von Kryptowerten für Kunden iSd Art 3 Abs 1 Nr 17 MiCAR. Die Kunden sind selbst für die Verwaltung und sichere Verwahrung ihrer Kryptowerte verantwortlich.
  3. Volatilität. Märkte für Kryptowerte sind hochgradig volatil, und der Wert von Kryptowerten kann erheblichen Schwankungen unterliegen. Mit dem Verkauf der Mining Hardware und der Erbringung der Hosting Services ist Bitkern ausschliesslich für die Bereitstellung der Waren und Dienstleistungen, insbesondere der Mining Hardware und der Hosting Services, verantwortlich. Bitkern übernimmt keine Garantie für eine Gewinnerzielung des Kunden im Zusammenhang mit dem Besitz und Betrieb der Mining Hardware und haftet nicht für Verluste, die aus Marktschwankungen resultieren.
  4. Gesetzesänderungen. Änderungen von Gesetzen und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Mining von Kryptowerten können den Betrieb der Mining Hardware beeinflussen.
  5. Risiken im Blockchain-Netzwerk. Das Mining ist auf das Funktionieren des zugrundeliegenden Blockchain-Netzwerks angewiesen, welches mit Problemen wie Überlastungen, Forks oder technischen Ausfällen konfrontiert sein kann. Diese Probleme können den Betrieb der Mining Hardware stören oder zu Verzögerungen bei der Auszahlung der Erträge führen.
  6. Höhere Gewalt. Bitkern haftet nicht für Störungen, die durch Umstände ausserhalb ihrer Kontrolle verursacht werden, wie Naturkatastrophen, behördliche Massnahmen oder schwerwiegende technische Ausfälle. Im Falle höherer Gewalt wird Bitkern bemüht sein, die Dienstleistungen so schnell wie möglich wiederherzustellen, übernimmt jedoch keine Garantie für einen unterbrechungsfreien Service.
  7. Betriebsrisiken. Der Mining-Prozess birgt inhärente Risiken, einschliesslich möglicher Schwankungen im Wert der Kryptowerte, Änderungen der Blockchain-Algorithmen und steigender Mining-Schwierigkeit, die die Effektivität des Minings beeinträchtigen können. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass er das volle Risiko trägt, ob und in welchem Ausmass das Mining mit der Mining Hardware zu einem Gewinn oder Verlust führen.
  8. Mining-Schwierigkeit. Der Kunde erkennt an, dass die Mining-Schwierigkeit im Laufe der Zeit steigen kann, wodurch die Menge der mit der Mining Hardware geschürften Kryptowerte verringert wird. Dies liegt ausserhalb der Kontrolle von Bitkern und ist Teil des regulären Mining-Prozesses.
  9. Technologierisiken. Die Blockchain-Technologie und Mining-Algorithmen können sich unerwartet ändern, was die Leistungsfähigkeit der Mining Hardware beeinträchtigen kann. Bitkern wird versuchen, sich an solche Änderungen anzupassen, übernimmt jedoch keine Garantie für einen unterbrechungsfreien Betrieb bei wesentlichen technologischen Veränderungen.
  10. Netzwerkgebühren. Blockchain-Netzwerke können Transaktionsgebühren für das Mining oder die Übertragung von Kryptowerten erheben. Diese Gebühren liegen ausserhalb der Kontrolle von Bitkern und verringern unter Umständen die Rentabilität der Mining Hardware.

§ 9. Sonstiges

  1. Anwendbares Recht. Diese AGB unterliegen österreichischem Recht und sind entsprechend auszulegen, mit Ausnahme der Kollisionsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts.
  2. Gerichtsstand. Für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ergeben, sind ausschliesslich das Handelsgericht Wien, Österreich, zuständig.
  3. Kommunikation. Erklärungen oder Mitteilungen des Kunden sind an Bitkern Technologies GmbH, Scharfling 47b, 5310 Sankt Lorenz, Österreich, zu richten.
  4. Aufrechnung. Eine Aufrechnung von Gegenforderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen; ebenso ist die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ohne rechtskräftigen Titel oder aufgrund von Ansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften unzulässig.
  5. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, anfechtbar oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, sofern dies dem erkennbaren Willen der Parteien entspricht, wie er sich aus den übrigen Bestimmungen dieser AGB ergibt. Handelt es sich beim Kunden um einen B2B-Kunden, so gilt anstelle der unwirksamen, anfechtbaren oder undurchsetzbaren Bestimmung eine solche Bestimmung als vereinbart, die rechtlich wirksam und durchsetzbar ist und dem rechtlichen und insbesondere wirtschaftlichen Gehalt der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

Bitkern HPC GmbH, CHE-133.871.597,

Gotthardstrasse 26, 6300 Zug, Switzerland

Version: April 2024

Preamble

  1. Bitkern. Bitkern HPC GmbH, CHE-133.871.597, is a Swiss limited liability company with its seat in Zug and its business address at Gotthardstrasse 26, 6300 Zug, Switzerland ("Bitkern"). Bitkern operates data centers with power supplies in Europe, North & South America, and Asia. Bitkern also sells computational power for the purpose of calculating cryptographic hashes in connection with mining operations ("Hash Rate").
  2. Customer. The customer ("Customer") is interested in purchasing Hash Rate over a specified period of time ("Hash Period"). The Customer is commercially engaged in the mining of Crypto Assets as part of an entrepreneurial activity.
  3. Terms. The following terms and conditions govern all purchases of Hash Rate between Bitkern and the Customer ("Terms"). Any conflicting terms and conditions of the Customer are expressly rejected.
§ 1. Definitions
Bitkern means Bitkern HPC GmbH, CHE-133.871.597, a Swiss limited liability company with its seat in Zug and its business address at Gotthardstrasse 26, 6300 Zug, Switzerland.
Contract means a contract for the purchase of Hash Rate concluded between Bitkern and the Customer as defined in § 2 (6).
Crypto Assets means crypto-assets pursuant to Art 3 (5) of Regulation 2023/1114 on markets in crypto-assets (MiCAR).
Customer means a customer willing to purchase Hash Rate from Bitkern.
Hash
Period
means the period of time over which the Hash Rate is to be provided.
Hash Rate means computational power for the purpose of calculating cryptographic hashes in connection with mining operations.
Notification
of Defect
means a written notification of defects of the Hash Rate by the Customer as defined in § 5 (3).
Offer means an offer for the purchase of the Hash Rate by Bitkern as defined in § 2 (3).
Offer Period means the offer period defined in § 2 (4).
Purchase Price means the Purchase Price of the Hash Rate as defined in § 3 (1).

§ 2. Purchase of Hash Rate

  1. Scope. Bitkern is willing to sell and the Customer is willing to purchase Hash Rate for the Hash Period under the conditions specified in these Terms.
  2. Entrepreneur. Bitkern sells Hash Rate to Customers commercially engaged in the mining business as part of the Customer's entrepreneurial activity. Bitkern shall have the right to demand proof of the Customer's entrepreneurial status by requiring the Customer to send to Bitkern appropriate documentation.
  3. Offers. Bitkern shall submit to the Customer an offer for the purchase of the Hash Rate, which is non-binding insofar as the offer is not explicitly designated as binding (the "Offer").
  4. Validity. Unless otherwise stated, the Offer is valid until 24:00 CET of the day on which the Offer is sent by Bitkern to the Customer (the "Offer Period").
  5. Acceptance. The Customer shall accept the Offer by transferring the Purchase Price (as defined below) within the Offer Period to Bitkern.
  6. Conclusion of Contract. Upon acceptance as set out in § 2 (5) of the Offer, a contract for the purchase of Hash Rate between Bitkern and the Customer is concluded (the "Contract").
  7. Customer's Offer. In case the Customer accepts the Offer after expiry of the Offer Period, the acceptance of the Customer shall be deemed a new offer by the Customer to Bitkern. Bitkern may accept or reject such offer by written message to the Customer or send a new offer with an adapted Purchase Price.
  8. Information. Information on Hash Rate in advertisement material of Bitkern, such as catalogues, brochures, folders, presentations etc. is non-binding and shall only become part of the Contract between Bitkern and the Customer insofar as the Offer explicitly refers to such information.

§ 3. Prices, Payment, Costs

  1. Purchase Price. The purchase price for the Hash Rate indicated on Offers are in USD and exclusive of VAT ("Purchase Price").
  2. VAT. The Purchase Price is subject to VAT at the applicable statutory rate.
  3. Currency. The Purchase Price may also be indicated in EUR, CHF or USDT, and other currencies or Crypto Assets at the applicable exchange rate for USD in the Offer. The indicated Purchase Price is only valid within the Offer Period.
  4. Advance Payment. The Customer shall transfer the Purchase Price to Bitkern's bank account or wallet address within the Offer Period. Payment is made only upon receipt of the Purchase Price in the bank account or wallet address of Bitkern. Bitkern is under no obligation to deliver the Hash Rate and execute the Contract pursuant to § 2 of these Terms until the Customer has paid the Purchase Price as defined in § 3 (1).
  5. Payment Method. Payment methods shall be indicated on the Offer. In general, payment may be made in USD, USDT, CHF or EUR by transferring the Purchase Price to the respective bank account or wallet address indicated on the Offer at the applicable exchange rate USD/EUR, USD/CHF and USD/EUR.
  6. Service Costs. If the Customer has entered into a hosting agreement with Bitkern, usual service costs will be charged during the Hash Period at the standard hosting conditions pursuant to the terms and conditions of the hosting agreement.

§ 4. Delivery, Rewards

  1. Delivery. Delivery of the Hash Rate shall take place in the following manner:
  2. The Customer shall create an account with a mining pool of their choice;
  3. The Customer shall configure a worker (mining pool identifier) with the chosen mining pool;
  4. The Customer shall provide to Bitkern:
  5. the application program interface (API) information (watcher link) of the mining pool;
  6. the name of the worker configured by the Customer; and
  7. any other information requested by Bitkern for the purpose of delivering the Hash Rate.
  8. After the completion of subparagraphs (a) to (c), Bitkern shall without undue delay deliver the Hash Rate to the Mining Pool using the API address and worker name provided by the Customer during the Hash Period.
  9. Compensation. The Customer shall have a claim for compensation in cases of late delivery or non-delivery only if Bitkern has acted with intent or gross negligence.
  10. Rewards. The parties acknowledge that any rewards generated through the use of the Hash Rate are subject to the agreement made between the Customer and the mining pool of their choice. This means that also rewards which are generated by the Customer using the mining pool are subject to the agreement made between these parties. For the avoidance of doubt, the parties also acknowledge that Bitkern will at no time have access to or control over any rewards.

§ 5. Representations and Warranties, Notice of Defects

  1. Warranties. Except as otherwise agreed, the statutory warranty pursuant to §§ 922 of the Austrian Civil Code (ABGB) is waived.
  2. Performance. The Hash Rate provided may deviate from the total hash rate in TH/s by a maximum of 10 %. Bitkern does not guarantee that a specific performance or yield is associated with the Hash Rate. Mining of Crypto Assets is not only dependent on the chosen mining pool, but also on the mining difficulty and other factors which are not under the influence of Bitkern.
  3. Notice of Defects. Defects shall be notified in writing without delay upon receipt of delivery of the Hash Rate, at the latest within 5 days, latent defects within 3 days of discovery (the "Notification of Defect"). Notification of Defect must adequately explain and substantiate any defects of the Hash Rate.
  4. Objection. If the Customer has not raised objections by sending a Notification of Defect within the time limit set out in § 5 (4) the Hash Rate delivered shall be deemed as approved and accepted. The Customer shall have no warranty claim against Bitkern if the Customer fails to submit a Notification of Defect.
  5. Minor Technical Changes. Minor technical changes as well as minor deviations from the Offer are deemed approved in advance by the Customer.
  6. Usage. Bitkern shall not be liable for damages arising through improper or unsuitable usage of the Hash Rate.
  7. Damages. Claims for damages in cases of slight negligence are excluded; this does not apply to personal injury. Claims for compensation shall lapse 12 months after knowledge of the damage and the damaging party, in any case 3 years after provision of the service or delivery.
  8. Liability. Bitkern shall not be liable for damages resulting from delayed delivery of the Hash Rate. Customers are not entitled to claim financial losses or lost profits from Bitkern due to delayed delivery.

§ 7. Miscellaneous

  1. Governing Law. These Terms shall be governed by, and construed and interpreted in accordance with, the laws of Austria, with the exception of the conflict of laws rules of Austrian private international law.
  2. Venue. Each Party agrees that the Commercial Court of Vienna (Handelsgericht Wien) shall have exclusive jurisdiction to hear and determine any suit, action or proceeding, and to settle any disputes, which may arise out of or in connection with these Terms.
  3. Communication. Declarations or notices of the Customer shall be addressed to Bitkern HPC GmbH, CHE-133.871.597, Gotthardstrasse 26, 6300 Zug, Switzerland.
  4. Counterclaims. The Customer shall not offset any counterclaims, likewise it shall not be admissible to exercise a retention right without legally binding title or on the basis of claims arising from other transactions.
  5. Severability clause. Should any provision of these Terms be invalid, voidable or unenforceable, the validity of these Terms shall not be affected to the extent that this is in accordance with the intent of the Parties as set forth in the provisions of these Terms relating thereto. Such a provision shall then be replaced by an effective and enforceable provision which has such a legal and above all economic content as the invalid one or comes closest to it.

Bitkern Technologies GmbH, FN 474987 k

Scharfling 47b, 5310 Sankt Lorenz, Austria

Version: April 2024

Preamble

  1. Bitkern. Bitkern Technologies GmbH, FN 474987 k, is a Austrian limited liability company with its seat in Sankt Lorenz and its business address at Scharfling 47b, 5310 Sankt Lorenz, Austria ("Bitkern"). Bitkern operates data centers with power supplies in Europe, North & South America, and Asia. Bitkern also sells computational power for the purpose of calculating cryptographic hashes in connection with mining operations ("Hash Rate").
  2. Customer. The customer ("Customer") is interested in purchasing Hash Rate over a specified period of time ("Hash Period"). The Customer is commercially engaged in the mining of Crypto Assets as part of an entrepreneurial activity.
  3. Terms. The following terms and conditions govern all purchases of Hash Rate between Bitkern and the Customer ("Terms"). Any conflicting terms and conditions of the Customer are expressly rejected.
§ 1. Definitions
Bitkern means Bitkern Technologies GmbH, FN 474987 k, a Austrian limited liability company with its seat in Sankt Lorenz and its business address at Scharfling 47b, 5310 Sankt Lorenz, Austria.
Contract means a contract for the purchase of Hash Rate concluded between Bitkern and the Customer as defined in § 2 (6).
Crypto Assets means crypto-assets pursuant to Art 3 (5) of Regulation 2023/1114 on markets in crypto-assets (MiCAR).
Customer means a customer willing to purchase Hash Rate from Bitkern.
Hash
Period
means the period of time over which the Hash Rate is to be provided.
Hash Rate means computational power for the purpose of calculating cryptographic hashes in connection with mining operations.
Notification
of Defect
means a written notification of defects of the Hash Rate by the Customer as defined in § 5 (3).
Offer means an offer for the purchase of the Hash Rate by Bitkern as defined in § 2 (3).
Offer Period means the offer period defined in § 2 (4).
Purchase Price means the Purchase Price of the Hash Rate as defined in § 3 (1).

§ 2. Purchase of Hash Rate

  1. Scope. Bitkern is willing to sell and the Customer is willing to purchase Hash Rate for the Hash Period under the conditions specified in these Terms.
  2. Entrepreneur. Bitkern sells Hash Rate to Customers commercially engaged in the mining business as part of the Customer's entrepreneurial activity. Bitkern shall have the right to demand proof of the Customer's entrepreneurial status by requiring the Customer to send to Bitkern appropriate documentation.
  3. Offers. Bitkern shall submit to the Customer an offer for the purchase of the Hash Rate, which is non-binding insofar as the offer is not explicitly designated as binding (the "Offer").
  4. Validity. Unless otherwise stated, the Offer is valid until 24:00 CET of the day on which the Offer is sent by Bitkern to the Customer (the "Offer Period").
  5. Acceptance. The Customer shall accept the Offer by transferring the Purchase Price (as defined below) within the Offer Period to Bitkern.
  6. Conclusion of Contract. Upon acceptance as set out in § 2 (5) of the Offer, a contract for the purchase of Hash Rate between Bitkern and the Customer is concluded (the "Contract").
  7. Customer's Offer. In case the Customer accepts the Offer after expiry of the Offer Period, the acceptance of the Customer shall be deemed a new offer by the Customer to Bitkern. Bitkern may accept or reject such offer by written message to the Customer or send a new offer with an adapted Purchase Price.
  8. Information. Information on Hash Rate in advertisement material of Bitkern, such as catalogues, brochures, folders, presentations etc. is non-binding and shall only become part of the Contract between Bitkern and the Customer insofar as the Offer explicitly refers to such information.

§ 3. Prices, Payment, Costs

  1. Purchase Price. The purchase price for the Hash Rate indicated on Offers are in USD and exclusive of VAT ("Purchase Price").
  2. VAT. The Purchase Price is subject to VAT at the applicable statutory rate.
  3. Currency. The Purchase Price may also be indicated in EUR, CHF or USDT, and other currencies or Crypto Assets at the applicable exchange rate for USD in the Offer. The indicated Purchase Price is only valid within the Offer Period.
  4. Advance Payment. The Customer shall transfer the Purchase Price to Bitkern's bank account or wallet address within the Offer Period. Payment is made only upon receipt of the Purchase Price in the bank account or wallet address of Bitkern. Bitkern is under no obligation to deliver the Hash Rate and execute the Contract pursuant to § 2 of these Terms until the Customer has paid the Purchase Price as defined in § 3 (1).
  5. Payment Method. Payment methods shall be indicated on the Offer. In general, payment may be made in USD, USDT, CHF or EUR by transferring the Purchase Price to the respective bank account or wallet address indicated on the Offer at the applicable exchange rate USD/EUR, USD/CHF and USD/EUR.
  6. Service Costs. If the Customer has entered into a hosting agreement with Bitkern, usual service costs will be charged during the Hash Period at the standard hosting conditions pursuant to the terms and conditions of the hosting agreement.

§ 4. Delivery, Rewards

  1. Delivery. Delivery of the Hash Rate shall take place in the following manner:
  2. The Customer shall create an account with a mining pool of their choice;
  3. The Customer shall configure a worker (mining pool identifier) with the chosen mining pool;
  4. The Customer shall provide to Bitkern:
  5. the application program interface (API) information (watcher link) of the mining pool;
  6. the name of the worker configured by the Customer; and
  7. any other information requested by Bitkern for the purpose of delivering the Hash Rate.
  8. After the completion of subparagraphs (a) to (c), Bitkern shall without undue delay deliver the Hash Rate to the Mining Pool using the API address and worker name provided by the Customer during the Hash Period.
  9. Compensation. The Customer shall have a claim for compensation in cases of late delivery or non-delivery only if Bitkern has acted with intent or gross negligence.
  10. Rewards. The parties acknowledge that any rewards generated through the use of the Hash Rate are subject to the agreement made between the Customer and the mining pool of their choice. This means that also rewards which are generated by the Customer using the mining pool are subject to the agreement made between these parties. For the avoidance of doubt, the parties also acknowledge that Bitkern will at no time have access to or control over any rewards.

§ 5. Representations and Warranties, Notice of Defects

  1. Warranties. Except as otherwise agreed, the statutory warranty pursuant to §§ 922 of the Austrian Civil Code (ABGB) is waived.
  2. Performance. The Hash Rate provided may deviate from the total hash rate in TH/s by a maximum of 10 %. Bitkern does not guarantee that a specific performance or yield is associated with the Hash Rate. Mining of Crypto Assets is not only dependent on the chosen mining pool, but also on the mining difficulty and other factors which are not under the influence of Bitkern.
  3. Notice of Defects. Defects shall be notified in writing without delay upon receipt of delivery of the Hash Rate, at the latest within 5 days, latent defects within 3 days of discovery (the "Notification of Defect"). Notification of Defect must adequately explain and substantiate any defects of the Hash Rate.
  4. Objection. If the Customer has not raised objections by sending a Notification of Defect within the time limit set out in § 5 (4) the Hash Rate delivered shall be deemed as approved and accepted. The Customer shall have no warranty claim against Bitkern if the Customer fails to submit a Notification of Defect.
  5. Minor Technical Changes. Minor technical changes as well as minor deviations from the Offer are deemed approved in advance by the Customer.
  6. Usage. Bitkern shall not be liable for damages arising through improper or unsuitable usage of the Hash Rate.
  7. Damages. Claims for damages in cases of slight negligence are excluded; this does not apply to personal injury. Claims for compensation shall lapse 12 months after knowledge of the damage and the damaging party, in any case 3 years after provision of the service or delivery.
  8. Liability. Bitkern shall not be liable for damages resulting from delayed delivery of the Hash Rate. Customers are not entitled to claim financial losses or lost profits from Bitkern due to delayed delivery.

§ 7. Miscellaneous

  1. Governing Law. These Terms shall be governed by, and construed and interpreted in accordance with, the laws of Austria, with the exception of the conflict of laws rules of Austrian private international law.
  2. Venue. Each Party agrees that the Commercial Court of Vienna (Handelsgericht Wien) shall have exclusive jurisdiction to hear and determine any suit, action or proceeding, and to settle any disputes, which may arise out of or in connection with these Terms.
  3. Communication. Declarations or notices of the Customer shall be addressed to Bitkern HPC GmbH, CHE-133.871.597, Gotthardstrasse 26, 6300 Zug, Switzerland.
  4. Counterclaims. The Customer shall not offset any counterclaims, likewise it shall not be admissible to exercise a retention right without legally binding title or on the basis of claims arising from other transactions.
  5. Severability clause. Should any provision of these Terms be invalid, voidable or unenforceable, the validity of these Terms shall not be affected to the extent that this is in accordance with the intent of the Parties as set forth in the provisions of these Terms relating thereto. Such a provision shall then be replaced by an effective and enforceable provision which has such a legal and above all economic content as the invalid one or comes closest to it.

Bitkern Technologies GmbH, FN 474987k

Scharfling 47b, 5310 Sankt Lorenz, Österreich

Version: April 2026

Präambel

  1. Bitkern Technologies. Die Bitkern Technologies GmbH, FN 474987 k, ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht mit Sitz in Sankt Lorenz und der Geschäftsanschrift Scharfling 47b, 5310 Sankt Lorenz Österreich ("Bitkern Technologies").
  2. Bitkern Lite. Die Bitkern Services GmbH, CHE-381.429.420, ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach Schweizer Recht mit Sitz in Zug und der Geschäftsanschrift Gotthardstrasse 26, 6300 Zug, Schweiz ("Bitkern Services"). Bitkern Services bietet das Produkt "Bitkern Lite" gemäß den auf der Website verfügbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
  3. Plattformbetreiber. Die der Nutzung von Bitkern Lite zugrunde liegende technische Plattform wird von der Bitkern Technologies (nachfolgend auch "Plattformbetreiber") betrieben. Die Plattform umfasst insbesondere die eingesetzten Server, Softwarekomponenten, technischen Schnittstellen sowie die über Subdomains bereitgestellten Benutzeroberflächen, insbesondere das Dashboard unter der Subdomain "dashboard.bitkern.io".
  4. Nutzer. Der Nutzer ist eine natürliche oder juristische Person, die Bitkern Lite in Anspruch nimmt und hierfür die von Bitkern Technologies betriebene Plattform nutzt ("Nutzer").
  5. Nutzungsvereinbarung. Diese Nutzungsvereinbarung regelt die Bedingungen, unter denen der Nutzer die Plattform (einschließlich der Subdomains, des Dashboards, des Backends und verbundener Systeme) sowie die damit verbundenen Dienste nutzen darf ("Nutzungsvereinbarung").
§ 1. Definitionen
(1) Begriffsbestimmungen in AGB. Sämtliche in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Produkt Bitkern Lite gelten inhaltsgleich auch im Rahmen dieser Nutzungsvereinbarung, sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich abweichend definiert.
(2) Definitionen. Nachfolgend wird eine nicht abschließende Übersicht der in dieser Nutzungsvereinbarung verwendeten definierten Begriffe vorangestellt:
AGB Bitkern Servicesbezeichnet die auf Bitkern Lite anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bitkern Services.
Bitkern Litebezeichnet das von Bitkern Services via der Website angebotene Produkt "Bitkern Lite".
Bitkern Servicesbezeichnet die Bitkern Services GmbH, CHE-381.429.420, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Zug und Geschäftsanschrift Gotthardstrasse 26, 6300 Zug, Schweiz.
Bitkern Technologiesbezeichnet die Bitkern Technologies GmbH, FN 474987 k, UID: ATU72473726, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht mit Sitz in Sankt Lorenz und der Geschäftsanschrift Scharfling 47b, 5310 Sankt Lorenz, Österreich.
Dashboardbezeichnet die personalisierte Benutzeroberfläche des Nutzers, die über die Plattform, insbesondere über die Subdomain "dashboard.bitkern.io", nach Login mit dem Account zugänglich ist und der technischen Nutzung von Bitkern Lite dient.
Nutzerbezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die die Plattform nutzt, um auf Bitkern Lite zuzugreifen oder dieses zu verwenden.
Nutzungsvereinbarungbezeichnet diese Nutzungsvereinbarung betreffen die Plattform.
Plattformbezeichnet die von Bitkern Technologies betriebene Infrastruktur, einschließlich der über Subdomains bereitgestellten Benutzeroberflächen (insbesondere das Dashboard unter "dashboard.bitkern.io"), Backend-Systeme, Softwarekomponenten, Schnittstellen, Server und verbundener Systeme, die den technischen Zugriff auf Bitkern Lite ermöglichen.
Websitebezeichnet die unter der Domain www.bitkern.com erreichbare Internetseite, über das Produkt "Bitkern Lite" von Bitkern Services vertrieben wird.

§ 2. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

  1. Geltungsbereich. Diese Nutzungsvereinbarung gilt für die Nutzung der IT-Plattform von Bitkern Technologies, inklusive der Server, der über Subdomains bereitgestellten Benutzeroberflächen (insbesondere des Dashboards unter "dashboard.bitkern.io"), Backend-Systeme, Softwarekomponenten, Schnittstellen und verbundener Systeme, die den technischen Zugriff auf Bitkern LITE ermöglichen ("Plattform"). Bitkern Technologies betreibt die Plattform und gewährt dem Nutzer nach Maßgabe dieser Nutzungsvereinbarung Zugang zur Plattform. Die Plattform ermöglicht dem Nutzer den technischen Zugriff auf Bitkern Lite sowie die Nutzung der hierfür vorgesehenen Funktionen.
  2. Vertragsgegenstand. Bitkern Technologies räumt dem Nutzer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Plattform für die Inanspruchnahme der Dienstleistung Bitkern Lite durch den Nutzer im jeweils vertraglich vorgesehenen Umfang ein.
  3. Bitkern Lite. Bitkern Services ist alleinige Anbieterin der Dienstleistung Bitkern Lite. Bitkern Technologies erbringt selbst keine Dienstleistungen im Zusammenhang mit Bitkern Lite und übernimmt keine Verpflichtung zur Bereitstellung dieser Dienstleistung. Vertragspartner des Nutzers in Bezug auf Bitkern Lite ist ausschließlich Bitkern Services. Die Bereitstellung von Bitkern Lite sowie sämtliche verbundenen Leistungen richtet sich ausschließlich nach den jeweils anwendbaren AGB Bitkern Services. Bitkern Technologies hat zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die Wallet, Private Keys oder Mining-Erträge der Nutzer. Die Plattform dient ausschließlich als technische Benutzeroberfläche und begründet weder eine Verwahrung noch eine Verwaltung von Vermögenswerten der Nutzer.
  4. Unentgeltlichkeit. Die Nutzung der Plattform (einschließlich Website, Subdomains, Account und Dashboard) ist für den Nutzer unentgeltlich.

§ 3. Zustandekommen der Nutzungsvereinbarung

  1. Registrierung und Zustimmung. Die Nutzung der Plattform setzt die Registrierung des Nutzers sowie die Einrichtung eines Accounts voraus. Im Rahmen des Registrierungsprozesses muss der Nutzer dieser Nutzungsvereinbarung ausdrücklich zustimmen. Die Zustimmung erfolgt durch aktive Bestätigung, insbesondere durch Anklicken einer entsprechenden Checkbox oder einer vergleichbaren technischen Bestätigung, mit der der Nutzer erklärt, diese Nutzungsvereinbarung gelesen und akzeptiert zu haben.
  2. Account. Die Erstellung, Registrierung, Verwaltung und Nutzung des Accounts richten sich nach den AGB von Bitkern Services. Soweit in dieser Vereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die in den AGB beschriebenen Voraussetzungen und Pflichten für die Erstellung des Accounts.
  3. Übermittlung. Nach Abschluss der Registrierung wird dem Nutzer diese Nutzungsvereinbarung gemeinsam mit den einschlägigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bitkern Services in elektronischer Form übermittelt. Die jeweils aktuelle Fassung dieser Nutzungsvereinbarung ist jederzeit auf der Website abrufbar.
  4. Wirksamwerden. Diese Nutzungsvereinbarung wird mit der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers gemäß § 3 Abs 1 wirksam.

§ 4. Leistungserbringung, Plattformnutzung

  1. Plattform. Bitkern Technologies ist verpflichtet, die Plattform zu betreiben und dabei die Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers anzuwenden. Die Plattform dient ausschließlich der technischen Infrastruktur, über welche Nutzer auf das Dashboard und das Account im Zusammenhang mit dem Produkt Bitkern Lite zugreifen können.
  2. Dashboard. Bitkern Services bietet den Nutzern Zugriff auf ein personalisiertes Dashboard, das durch Einloggen mit ihrem Account zugänglich ist ("Dashboard"). Das Dashboard dient als Teil der Plattform der technischen Interaktion mit Bitkern Lite. Die über das Dashboard bereitgestellten Inhalte und Funktionen im Zusammenhang mit Bitkern Lite werden von Bitkern Services im Rahmen der jeweils anwendbaren AGB Bitkern Services bereitgestellt. Nutzer können dort insbesondere Informationen einsehen sowie Funktionen im Zusammenhang mit Bitkern Lite nutzen.
  3. Modifikationen. Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, die Plattform technisch weiterzuentwickeln, zu modifizieren oder zu aktualisieren, soweit dies für den Nutzer zumutbar ist und den wesentlichen Leistungsumfang iSd AGB von Bitkern Services nicht beeinträchtigt.

§ 5. Nutzungsbeschränkungen

  1. Zulässige Nutzung. Der Nutzer erhält das Recht, die Plattform ausschließlich für eigene Zwecke im Zusammenhang mit dem Produkt Bitkern Lite zu nutzen. Inhalte, Software, Designs, Logos und Kennzeichen auf der Plattform sind rechtlich geschützt; sämtliche Rechte hieran verbleiben beim Plattformbetreiber, bei Bitkern Services bzw. bei berechtigten Dritten.
  2. Unzulässige Nutzung. Dem Nutzer ist insbesondere untersagt:
    (a) die Plattform oder Teile davon außerhalb des bestimmungsgemäßen Gebrauchs zu kopieren, zu vervielfältigen oder dauerhaft zu speichern;
    (b) Plattform für rechtswidrige, missbräuchliche, sittenwidrige oder vertragswidrige Zwecke zu nutzen;
    (c) technische Schutzmaßnahmen oder Zugriffskontrollen zu umgehen, zu manipulieren oder zu entfernen;
    (d) die Plattform oder einzelne Bestandteile derselben zu bearbeiten, zu verändern, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder einem Reverse Engineering zu unterziehen;
    (e) automatisierte Systeme, Parallel- oder Spiegelsysteme zu errichten oder zu betreiben, die auf die Plattform zugreifen oder deren Funktionen nachbilden;
    (f) Zugangsdaten unbefugt an Dritte weiterzugeben oder Dritten den Zugang zur Plattform zu ermöglichen;
    (g) Inhalte zu übermitteln oder bereitzustellen, die Rechte Dritter (insb. Urheber-, Marken-, Kennzeichen-, Wettbewerbs- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen, rechtswidrig sind oder schädlichen Code enthalten;
    (h) die Plattform in einer Weise zu nutzen, die geeignet ist, Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Plattform oder der zugrunde liegenden IT-Infrastruktur zu beeinträchtigen.
  3. Maßnahmen bei Verstößen. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieses § 5 ist der Plattformbetreiber berechtigt, den Zugang des Nutzers zur Plattform vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu beenden. Weitergehende Rechte von Bitkern Services im Zusammenhang mit der Nutzung von Bitkern Lite bleiben hiervon unberührt.

§ 6. Technischer Betrieb, Verfügbarkeit und Support

  1. Technischer Betrieb. Die Plattform und die hierfür erforderliche IT-Infrastruktur werden von der Bitkern Technologies betrieben. Bitkern Technologies ist berechtigt, Wartungsarbeiten, Updates, Upgrades, Änderungen sowie technische Weiterentwicklungen an der Plattform vorzunehmen.
  2. Verfügbarkeit der Plattform. Bitkern Technologies strebt eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform an. Dennoch kann es aufgrund geplanter Wartungsarbeiten, technischer Störungen oder externer Einflüsse, insbesondere Stromausfällen, Internetverbindungsproblemen oder sonstigen Störungen der zugrunde liegenden Infrastruktur, zu Einschränkungen oder Unterbrechungen der Plattform kommen. Bitkern Technologies verpflichtet sich, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Ausfallzeiten nach Möglichkeit gering zu halten.
  3. Drittinfrastruktur. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Verfügbarkeit der Plattform von Drittinfrastruktur abhängig sein kann, insbesondere von Internetverbindungen, Hosting-Leistungen, Telekommunikationsnetzen oder sonstigen externen Systemen. Bitkern Technologies hat auf solche Systeme nur begrenzten oder keinen Einfluss.
  4. Meldung von Störungen. Bitkern Technologies stellt eine zumutbare Möglichkeit zur Meldung von Störungen und Sicherheitsvorfällen bereit. Im Fall technischer Probleme ist der Nutzer verpflichtet, Bitkern Technologies unverzüglich über den dafür vorgesehenen Support-Kanal zu informieren. Bitkern Technologies koordiniert die Bearbeitung gemeldeter Störungen im Zusammenwirken mit Bitkern Services. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere eine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit, wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich gesondert vereinbart.

§ 7. Geistiges Eigentum

  1. Rechte an der Plattform. Alle Rechte an der Plattform sowie an den zugrunde liegenden technischen Systemen und Komponenten verbleiben bei der Bitkern Technologies oder den jeweiligen Rechteinhabern. Dies umfasst insbesondere Rechte an der Software, dem Backend, den Datenbanken, technischen Schnittstellen, Designs, Layouts, Quellcodes, Dokumentationen sowie sonstigen Bestandteilen der Plattform.
  2. Schutzrechte Dritter. Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Nutzung der Plattform sämtliche anwendbaren Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Datenbankrechte und sonstige Immaterialgüterrechte, zu beachten.
  3. Keine Übertragung von Rechten. Durch diese Vereinbarung oder durch die Nutzung der Plattform werden dem Nutzer keine Eigentumsrechte oder sonstigen ausschließlichen Rechte an der Plattform, an Bitkern Lite oder an sonstigen Inhalten oder technischen Systemen übertragen.

§ 8. Haftung

  1. Haftung. Die Haftung von Bitkern Technologies ist auf grobe Fahrlässigkeit und vorsätzliches Verschulden beschränkt. Im Fall von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Bitkern Technologies auch im Fall von leichter Fahrlässigkeit.
  2. Haftungsausschluss. Bitkern Technologies haftet insbesondere nicht für Unterbrechungen, Störungen oder Einschränkungen der Plattform, die auf folgende Umstände zurückzuführen sind:
    (a) Wartungsarbeiten oder technische Anpassungen;
    (b) Updates oder sonstige Weiterentwicklungen der Plattform;
    (c) Störungen oder Ausfälle von Drittinfrastruktur, insbesondere Internetverbindungen, Hosting-Leistungen oder Telekommunikationsnetzen;
    (d) Netz- oder Internetstörungen;
    (e) höhere Gewalt oder;
    (f) sonstige Umstände außerhalb der Einflusssphäre von Bitkern Technologies.
  3. Ausfälle. Sofern technische Ausfälle oder Fehler jeglicher Art im Zusammenhang mit der Plattform auftreten, wird der Nutzer unverzüglich Meldung samt Beschreibung an den Support den Plattformbetreiber erstatten. Nach Verständigung des Supportdienstes über eine Nichtverfügbarkeit bzw einen Fehler Zusammenhang mit der Plattform wird der Plattformbetreiber ehestmöglich den vertragsgemäßen Zustand wiederherstellen.

§ 9. Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Datenschutz. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzhinweise von Bitkern Services (abrufbar unter https://www.bitkern.com/de/datenschutz). Soweit im Rahmen der Nutzung der Plattform personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies ausschließlich im erforderlichen Umfang zur Bereitstellung und zum Betrieb der Plattform sowie zur Nutzung der Dienstleistung Bitkern LITE. Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Schweizer Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) ist die Bitkern Services GmbH. Bitkern Technologies verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Bitkern LITE als Auftragsverarbeiter im Auftrag von Bitkern Services. Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zu den Rechten der betroffenen Personen und zu den Kontaktdaten des Verantwortlichen sind den Datenschutzhinweisen unter https://www.bitkern.com/de/datenschutz zu entnehmen.
  2. Vertraulichkeit. Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche ihm im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform zugänglich werdenden nicht öffentlichen Informationen über die Plattform, ihre technischen Funktionen oder sonstige interne Abläufe vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht.

§ 10. Laufzeit, Beendigung

  1. Laufzeit. Diese Nutzungsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
  2. Bitkern Lite. Die Nutzungsberechtigung des Nutzers an der Plattform besteht jedenfalls solange, wie der Nutzer Bitkern Lite nutzt oder hierfür einen Account auf der Plattform unterhält.
  3. Außerordentliche Kündigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer gegen wesentliche Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung verstößt.
  4. Automatische Beendigung. Diese Nutzungsvereinbarung endet automatisch, wenn
    (a) der Account des Nutzers gelöscht wird;
    (b) das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und der Bitkern Services GmbH über die Nutzung von Bitkern Lite endet.
  5. Sperrung. Bitkern Technologies ist berechtigt, den Zugang des Nutzers zur Plattform mit sofortiger Wirkung einzuschränken oder zu sperren, wenn der Nutzer in schwerwiegender Weise gegen diese Nutzungsvereinbarung verstößt (z.B. Umgehung von Sicherheitsmechanismen der Plattform) oder die Plattform missbräuchlich oder rechtswidrig nutzt oder wenn dies zur Wahrung der Sicherheit, Integrität oder Funktionsfähigkeit der Plattform erforderlich ist.
  6. Folgen der Beendigung. Mit Beendigung dieser Nutzungsvereinbarung endet das Recht des Nutzers zur Nutzung der Plattform. Der Zugriff auf den Account sowie auf das Dashboard und sonstige Funktionen der Plattform wird in diesem Fall eingeschränkt oder vollständig deaktiviert. Rechte und Pflichten, die ihrer Natur nach über die Beendigung dieser Nutzungsvereinbarung hinaus fortbestehen sollen, bleiben hiervon unberührt.

§ 11. Schlussbestimmungen

  1. Anwendbares Recht. Diese Nutzungsvereinbarung unterliegt materiellem österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Für Nutzer, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind, gilt dies nur, soweit keine zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen des Aufenthaltsstaates des Nutzers entgegenstehen.
  2. Gerichtsstand. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Nutzungsvereinbarung sind, soweit gesetzlich zulässig, die sachlich zuständigen Gerichte in Wien, Österreich, ausschließlich zuständig. Für Verbraucher gilt dies nur, soweit keine zwingenden Zuständigkeitsvorschriften des Aufenthaltsstaates des Nutzers entgegenstehen. Bei Streitigkeiten, die sowohl die Plattform als auch Bitkern LITE betreffen, bemühen sich Bitkern Technologies und Bitkern Service um eine koordinierte Streitbeilegung.
  3. Kommunikation. Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Nutzungsvereinbarung können in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail oder über die auf der Plattform bereitgestellten Kommunikationskanäle.
  4. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsvereinbarung unwirksam, anfechtbar oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, sofern dies dem erkennbaren Willen der Parteien entspricht, wie er sich aus den übrigen Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung ergibt. Handelt es sich beim Nutzer um einen Unternehmer, so gilt anstelle der unwirksamen, anfechtbaren oder undurchsetzbaren Bestimmung eine solche Bestimmung als vereinbart, die rechtlich wirksam und durchsetzbar ist und dem rechtlichen und insbesondere wirtschaftlichen Gehalt der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.